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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/676

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, die Benutzungsentgelte für die Abfallentsorgung auf Grund der vorgelegten Kalkulation und die Änderungen der Abfallwirtschaftssatzung und AGB Abfallentsorgung-Kreis ab 1.1.2016 dem Kreistag zur Beschlussfassung zu empfehlen.

 

Der Kreistag beschließt die Benutzungsentgelte für die Abfallentsorgung und die Änderung der Abfallwirtschaftssatzung und AGB Abfallentsorgung-Kreis ab 1.1.2016 auf Grund der Empfehlung des Umwelt- und Bauausschusses.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

2. Sachverhalt: 

Im letzten Jahr wurden die Abfallbenutzungsentgelte für die Jahre 2016 und 2017 kalkuliert und beschlossen, jedoch keine Zuführung zur Deponierücklage berücksichtigt.

 

Aufgrund bestehender Erkenntnisse erscheint es sachgerecht, die derzeitige Kalkulationsperiode abzukürzen, um die Entgelte mit einer weiteren Deponierücklagenzuführung für den Zeitraum 2016-2018 neu zu kalkulieren.

 

In den vergangenen Jahren wurde mit den Abfallentgelten eine Rücklage zur Rekultivierung der Deponie Alt Duvenstedt gebildet. Zuletzt wurde der Rücklage 2011 ein Betrag zugeführt.

 

Das Rechenmodell der Nachsorgerücklage umfasst einen Zeitraum bis zum Jahr 2046. Ob die Entlassung aus der Nachsorge tatsächlich im Jahr 2046 erfolgt, steht jedoch nicht fest.

 

Zurzeit befindet sich die Deponie Alt Duvenstedt in der Stilllegungsphase. Während dieser Phase ist die Erhebung von Abfallentgelten für die Rekultivierung zulässig. Sobald die Deponie sich in der Nachsorgephase befindet, ist dies nach derzeitiger Rechtslage nicht mehr möglich.

 

Durch die nachhaltig niedrigen am Markt zu erwirtschaftenden Zinserträge, sowie durch Kostensteigerungen für die Endabdeckung der Deponie Alt Duvenstedt ist es notwendig, im Rahmen der Entgeltkalkulation Zuführungsbeträge zur Nachsorgerücklage zu berücksichtigen.

 

Für die Jahre 2016-2018 ist zunächst ein Zuführungsbetrag zur Deponierücklage von jährlich 900 T€ geplant. Es sind jedoch auch weiterhin Abfallentgeltrücklagen vorhanden, die in die Entgeltkalkulation mit durchschnittlich rd. 860 T pro Jahr kostenmindernd einfließen.

 

Im Ergebnis bedeutet die Entgeltkalkulation für die Kunden, dass das Grundentgelt um 0,17 € mtl. und die Leistungsentgelte beim Restabfall zwischen 1,7% bis 2,9% steigen.

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Abfallentsorgung-Kreis (AGB) sind wegen der neuen Benutzungsentgelte anzupassen. In diesem Zusammenhang sind auch andere Inhalte der Abfallwirtschaftssatzung und AGB überarbeitet worden. Die geänderten Bereiche sind in den Anlagen blau gekennzeichnet. Die bisher geltende Satzung ist im Internet zum Vergleich unter folgendem Link abrufbar: http://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/fileadmin/ortsrecht/dokument/lesefassungsatzungabfallwirtschaft2015.pdf . Es handelt sich bei den Änderungen um Konkretisierungen, Formulierungsänderungen und Aktualisierungen von bestehenden Regelungen.

Die Erweiterung der AGB in § 3 Absatz 1 hat den Hintergrund, dass sogenannte kompostierbare Tüten mit Kunststoffanteilen in den Biotonnen mit der Argumentation verwendet werden, dass diese biologisch abbaubar seien. Tatsächlich findet eine Zersetzung jedoch nur in Kompostieranlagen bei einer bestimmten Wärmeentwicklung über einen längeren Zeitraum statt, die für die Zersetzung von klassischen Garten- und Küchenabfällen nicht notwendig ist. Die Befüllung der Biotonne mit Tüten, in denen Kunststoffanteile enthalten sind, ist generell auszuschließen, um kostengünstig ein brauchbares Kompostierergebnis erzielen zu können.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: Zuführung zur Deponierücklage

 

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Anlagen

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