Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/701

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt

 

2. Sachverhalt: 

Im Zuge der Altenhilfeplanung für den Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde im Jahr 2003 die Broschüre „Älter werden im Kreis Rendsburg-Eckernförde“  erstellt, die sich als  Leitfaden und Orientierungshilfe für ältere Menschen in den vielfältigen und oftmals komplizierten Fragen des Alter(n)s versteht. Auch jüngere Menschen erhalten in dieser Publikation wichtige Anregungen für die Betreuung ihrer älteren Angehörigen.

 

Die Broschüre stieß bei der Bevölkerung auf großes  Interesse. Im Jahr 2006 wurde dem WEKA-Verlag und 2012 dem Verlag inexmedia  eine Neuauflage gestattet, da sich Änderungen inhaltlicher Art sowie bei Kontaktadressen usw. ergeben hatten. Den Aktualisierungen gingen entsprechende Beschlüsse des Sozial- und Gesundheitsausschusses sowie die inhaltliche und gestalterische Abstimmung in einer interfraktionell besetzten Arbeitsgruppe der im Kreistag vertretenen Parteien voraus, die von Mitgliedern des Kreisseniorenbeirates, dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und VertreterInnen der Verwaltung ergänzt  wurde.

Die Verteilung der Broschüre erfolgt kostenlos über die kreisangehörigen Städte, Ämter und Gemeinden an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie Verbände, Vereine, Institutionen o.ä., die sich mit Senioren(angelegenheiten) beschäftigen. Sie steht auch im Internet über die Adresse www.senioren-kreis-rendsburg-eckernfoerde.proaktiv.de zur Einsicht und zum Heruntergeladen zur Verfügung.

 

Am 28.08.2014 beschloss der Sozial- und Gesundheitsausschuss eine weitere Aktualisierung, die 4. Neuauflage, die inhaltlich wiederum in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe erarbeitet wird. Umgesetzt werden soll die 4. Neuauflage vom Verlag inexmedia in einer Auflagenhöhe von 10.000 Exemplaren.

 

Im Rahmen eines Anzeigenteiles in der Broschüre bietet sich den Diensten und Einrichtungen der Altenhilfe sowie der Geschäfts- und Firmenwelt die Möglichkeit, auf das Unternehmen bzw. einzelne Angebote oder Produkte aufmerksam zu machen. Finanziert wird die Erstellung der Broschüre  durch die Anzeigen.r den Kreis Rendsburg-Eckernförde ist die Herausgabe kostenneutral. Vergaberechtliche Vorschriften kommen nicht zur Anwendung, da es sich um kein entgeltliches Vertragsverhältnis handelt.

 

Nach der am 15.12.2014 in Kraft getretenen Dienstanweisung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über den Umgang mit Sponsoring, Werbung und Spenden war zu prüfen, ob mit der für den Kreis kostenfreien Erstellung der Broschüre vorgenannte Zuwendungen verbunden sein können.

 

In Betracht kommt Sponsoring. Unter Sponsoring wird im Allgemeinen die Zuwendung von Finanzmitteln, Sach- und/oder Dienstleistungen durch Private (Sponsoren) an eine Einzelperson, eine Gruppe von Personen, eine Organisation oder Institution (Gesponserte), mit der auch eigene (unternehmensbezogene) Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden, verstanden. Entscheidend ist, dass der Sponsor mit der Zuwendung wirtschaftliche Interessen verfolgt.

 

Dier den Kreis kostenfreie Herstellung der Broschüre durch einen Verlag stellt eine geldwerte Zuwendung einer juristischen Person aus der Privatwirtschaft dar, die damit wirtschaftliche Interessen verfolgt, nämlich Gewinn durch Werbeeinnahmen zu erwirtschaften. Ob der Verlag damit auch Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt, kann zumindest nicht ausgeschlossen werden. Zum Beispiel könnte der Vertrag mit dem Kreis als Aushang für weitere Verträge mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts dienen.

 

Folglich ist Sponsoring zu bejahen, sodass die Grundsätze in der oben genannten  Dienstanweisung des Kreises zu beachten sind. Danach entscheidet der Kreistag nach § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit § 76 Absatz 4 der Gemeindeordnung über die Annahme der zuvor beschriebenen Zuwendung. Da der Textteil der Broschüre und auch die Layout Gestaltung dem Verlag kreisseitig nach Abstimmung in der interfraktionellen Arbeitsgruppe vorgegeben werden und die vertragliche Beziehung zu dem Verlag mit der Auslieferung der Broschüre endet, ist eine Beeinflussung des Verwaltungshandels durch die Zuwendung zu verneinen. 

 

 

Reduzieren

Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt, dem Kreistag zu empfehlen, die dem Kreis durch die externe Erstellung der 4. Auflage der Seniorenbroschüre „Älter werden im Kreis Rendsburg-Eckernförde“ zuzurechnende geldwerte Leistung (Sponsoring), anzu-nehmen.

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Sozial- und Gesundheitsausschusses, die dem Kreis durch die externe Erstellung der 4. Auflage der Seniorenbroschüre „Älter werden im Kreis Rendsburg-Eckernförde“ zuzurechnende geldwerte Leistung (Sponsoring), anzunehmen.  

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

Loading...