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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/691

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt: 

Mit dem Einstieg in den BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) Digitalfunk sieht das Landesbetriebskonzept Digitalfunk des Landes Schleswig-Holstein zwingend die Einrichtung einer Digitalfunk-Servicestelle zur Betreuung der Funkteilnehmer vor.

 

Mit Beschluss vom 03.07.2014 hat der Hauptausschuss die Verwaltung beauftragt, mit der Landeshauptstadt Kiel und dem Kreis Plön Verhandlungen über eine gemeinsame Digitalfunk-Servicestelle zu führen und eine entsprechende Vereinbarung zu erarbeiten.

 

In der Zwischenzeit haben Vertreter der beteiligten Kommunen einen Konsens erreicht und den gemeinsam getragenen beigefügten Entwurf erarbeitet.

 

Durch die Zusammenarbeit werden Synergieeffekte im Hinblick auf Personal- und Sachkosten geschaffen. Die zentralen Aufgaben der Servicestelle werden durch die Landeshauptstadt Kiel durchgeführt, in den Kreisen werden Außenstellen in den Feuerwehrtechnischen Zentralen eingerichtet, um die Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten vor Ort zu unterstützen. Als Kostenausgleich sind anteilige Personalkosten zu erstatten. Eine Aufstockung der Planstellen in der Zentrale der Landeshauptstadt Kiel kann nur im Einvernehmen mit allen Vertragspartnern erfolgen.

 

Die BOS des im Kreis Rendsburg-Eckernförde werden im Jahr 2016 mit der Umstellung auf den Digitalfunk beginnen. Über den zusätzlichen Personalbedarf für die Außenstelle in der Feuerwehrtechnischen Zentrale des Kreises Rendsburg-Eckernförde hat der Hauptausschuss bereits in seiner Sitzung am 03.09.2015 entschieden.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, dem Kreistag den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Einrichtung, Organisation und Betrieb einer gemeinsamen Digitalfunk-Servicestelle für die Landeshauptstadt Kiel und die Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde zu empfehlen. Der Landrat wird zur Unterzeichnung des Vertrages sowie zur Vornahme etwaiger Änderungen redaktioneller Art ermächtigt.

 

Der Kreistag beschließt den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Einrichtung, Organisation und Betrieb einer gemeinsamen Digitalfunk-Servicestelle für die Landeshauptstadt Kiel und die Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde. Der Landrat wird zur Unterzeichnung des Vertrages sowie zur Vornahme etwaiger Änderungen redaktioneller Art ermächtigt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

ca. 30.000 € jährlich

 

 

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Anlagen

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