Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/681-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung des Personalkostendeckels infolge erheblich gestiegener Flüchtlingszahlen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 3 Jugend, Familie und Bildung
- Bearbeiter/in:
- Annelene Schlüter
- Ansprechpartner/in:
- Wolf, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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05.11.2015
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt
2. Sachverhalt:
Bei der Zahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge ist eine erhebliche Zunahme zu verzeichnen. Von Ende September 2015 bis Ende Oktober 2015 ist die Zahl der jungen Flüchtlinge von 75 auf insgesamt 158 angestiegen. In der Folge sind bisher 10 stationäre Hilfen zur Erziehung eingeleitet worden.
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher sind ab 1.11.2015 die gesetzlichen Vorgaben für die Inobhutnahmen junger Flüchtlinge im § 42 a SGB VIII ff neu geregelt worden. Die Verfahren sind differenzierter geworden, so hat das Jugendamt z.B. zunächst im Rahmen einer vorläufigen Inobhutnahme innerhalb von sieben Werktagen zu klären, ob der Minderjährige zur Verteilung auf andere Kreise bzw. Bundesländer angemeldet werden kann.
Der starke Anstieg bei den Fallzahlen und die differenzierten Regelungen führen zu Mehraufwand und zusätzlichem personellen Mehrbedarf.
Gemäß § 42b SGB VIII ist die Verteilung junger unbegleiteter Flüchtlinge neu geregelt worden. Ab 1.11.2015 werden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge über eine Quotenregelung bundesweit verteilt. Von den jungen unbegleiteten Flüchtlingen, die Schleswig-Holstein zugewiesen werden, werden nach einem Verteilerschlüssel 9,4 % an den Kreis Rendsburg-Eckernförde weitergeleitet. Hier wird mit einem zusätzlichen Anstieg der Fallzahlen gerechnet.
Um einen Mindeststandard an Betreuung, Begleitung und Entwicklung von Perspektiven im Rahmen der Inobhutnahmen und der anschließenden Hilfeplanung gewähr-
leisten zu können, ist bei der Berechnung des personellen Mehrbedarfs von einem Verhältnis von 1:100 (Mitarbeiter/Fälle) ausgegangen worden. Dieser Mindeststandard ist nur durch die enge fachliche und verbindliche Zusammenarbeit mit der Familienhorizonte gGmbH möglich.
Mit der erheblichen Zunahme bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen erhöht sich auch der personelle Mehrbedarf bei der Einrichtung von Vormundschaften. Gleichzeitig erfordern die höheren Fallzahlen auch einen entsprechend höheren personellen Mehrbedarf bei der Administration (Wirtschaftliche Jugendhilfe).
Der ergänzende personelle Mehrbedarf im Fachbereich 3 wird nachfolgend dargestellt:
Amtsvormundschaften
Bedarf Stellen | Termin | Eingruppierung Kosten |
1 Stelle | 2016 | S 12 55.000 € inkl. Unfallkasse |
Bezirkssozialarbeit und Wirtschaftliche Jugendhilfe
Bedarf Stellen | Termin | Eingruppierung Kosten |
0,5 Stelle | Sofort | S 14 29.000 € inkl. Unfallkasse |
2 Stellen | 2016
| S 14 114.400 € inkl. Unfallkasse |
0,5 Stelle | 2016
| EG 6 22.100 € inkl. Unfallkasse |
Michael Wolf
