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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/681-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt: 

 

Bei der Zahl unbegleiteter  minderjähriger Flüchtlinge  ist eine erhebliche  Zunahme zu verzeichnen. Von Ende September 2015 bis Ende Oktober 2015 ist die Zahl der jungen Flüchtlinge von 75 auf insgesamt 158 angestiegen. In der Folge sind bisher  10 stationäre Hilfen zur Erziehung eingeleitet worden.

 

Mit dem Gesetz zur Verbesserung  der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher sind ab 1.11.2015 die gesetzlichen Vorgaben für die Inobhutnahmen junger Flüchtlinge im § 42 a SGB VIII ff neu geregelt worden. Die Verfahren sind differenzierter geworden, so hat das Jugendamt  z.B. zunächst im Rahmen einer vorläufigen Inobhutnahme innerhalb von sieben Werktagen zu klären, ob der Minderjährige zur Verteilung auf andere Kreise bzw. Bundesländer angemeldet werden kann. 

Der starke Anstieg bei den Fallzahlen und die differenzierten Regelungen führen zu Mehraufwand und zusätzlichem personellen Mehrbedarf.

 

Gemäß § 42b SGB VIII ist die Verteilung junger unbegleiteter Flüchtlinge neu geregelt worden. Ab 1.11.2015 werden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge über eine Quotenregelung bundesweit verteilt. Von den jungen unbegleiteten Flüchtlingen, die Schleswig-Holstein zugewiesen werden, werden nach einem Verteilerschlüssel       9,4 % an den Kreis Rendsburg-Eckernförde weitergeleitet.  Hier wird mit einem  zusätzlichen  Anstieg der Fallzahlen gerechnet.

 

Um einen Mindeststandard an Betreuung, Begleitung und Entwicklung von Perspektiven im Rahmen der Inobhutnahmen und der anschließenden Hilfeplanung gewähr-

leisten zu können, ist bei der Berechnung des personellen Mehrbedarfs von einem Verhältnis von 1:100 (Mitarbeiter/Fälle) ausgegangen worden.  Dieser Mindeststandard ist nur durch die enge fachliche und verbindliche Zusammenarbeit mit der Familienhorizonte gGmbH möglich.

 

Mit der erheblichen Zunahme bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen erhöht sich auch der personelle Mehrbedarf bei der Einrichtung von Vormundschaften. Gleichzeitig erfordern die höheren Fallzahlen auch einen entsprechend höheren personellen Mehrbedarf bei der Administration (Wirtschaftliche Jugendhilfe).

 

Der ergänzende personelle Mehrbedarf im Fachbereich 3 wird nachfolgend dargestellt:

 

 

Amtsvormundschaften

Bedarf Stellen

Termin

Eingruppierung Kosten

1 Stelle

2016

S 12                  55.000 € inkl. Unfallkasse

 

Bezirkssozialarbeit und Wirtschaftliche Jugendhilfe

Bedarf Stellen

Termin

Eingruppierung Kosten

0,5 Stelle

Sofort

S 14                   29.000 € inkl. Unfallkasse

2 Stellen

2016

 

S  14                114.400 € inkl. Unfallkasse

0,5 Stelle

2016

 

EG 6                  22.100 € inkl. Unfallkasse

 

 

 

 

Michael Wolf

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, den Personalkostendeckel ergänzend zur Vorlage 2015/681 um zusätzliche 220.500 € anzuheben. Die Anhebung wird zunächst befristet auf zwei Jahre.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Erhöhung des Personalkostendeckels ergänzend um 220.500 €.

 

 

 

 

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