Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2015/688

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt.

 

2. Sachverhalt:

 

Nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Koordinierungsstellen zur integrationsorientierten Aufnahme von Flüchtlingen erstattet das Land dem Kreis Rendsburg-Eckernförde für 2,5 Stellen pro Stelle einen Höchstbetrag von 63.000 € pro Jahr. Davon werden max. 20.000 € als Sachausgaben, Personalgemeinkosten und Verwaltungsausgaben anerkannt. Die Zuwendung ist bis zum 30.06.2018 befristet.

 

Aus diesen Mitteln kann künftig die im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushalt 2015 geschaffene und zunächst auf zwei Jahre befristete Stelle für die Koordinierung der dezentralen Betreuung von Flüchtlingen rückwirkend ab dem 01.07.2015 finanziert werden, da auf dieser Stelle bereits heute Teile des Aufgabenspektrums der neuen Koordinierungsstellen wahrgenommen werden. Dies führt dazu, dass im Rahmen des Haushaltsvollzuges in diesem Jahr bereits eine finanzielle Entlastung in Höhe von rund 35.000 € eintritt.

 

Für die übrigen 1,5 Stellen laufen derzeit die Besetzungsverfahren. Sollten die Stellen noch vor Jahresende besetzt werden, wäre noch für das Jahr 2015 eine rückwirkende Anpassung des Personalkostendeckels für das Jahr 2015 in Höhe der entsprechenden Landeserstattung vorzunehmen.

 

Die Kostenerstattungen seitens des Landes führen im Haushaltsentwurf 2016 im Teilhaushalt 313901 – Dezentrale Betreuung zu Erträgen in Höhe von 157.500 €. Dem stehen für die neue Koordinierungsstelle zur integrationsorientierten Aufnahme von Flüchtlingen Personalaufwendungen in Höhe von 142.300 € sowie Sachaufwendungen in Höhe von 15.200 € gegenüber.

 

Insgesamt ergibt sich damit für die neue Koordinierungsstelle ab dem Haushaltsjahr 2016 ein Gesamtaufwand von 157.500 €. Dies entspricht der Höhe der Landeserstattung und ist im Haushaltsentwurf 2016 bereits berücksichtigt.

 

Ebenfalls berücksichtigt ist damit ab dem Haushaltsjahr 2016 eine Anhebung des Personalkostendeckels für die zusätzlichen 1,5 Stellen in Höhe von 82.500 €. In Höhe von 59.800 € ist bereits ab dem Haushaltsjahr 2015 eine Anpassung des Personalkostendeckels erfolgt. In dieser Höhe wird der Kreishaushalt somit künftig infolge der Landeserstattung jährlich entlastet.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Entlastung durch die künftige Kostenerstattung seitens des Landes im Rahmen des Vollzugs des Haushaltsplans 2015 in Höhe von 35.000 € und ab dem Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 59.800 € p. a. (im Haushaltsplanentwurf 2016 bereits berücksichtigt).

 

Loading...