Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2015/689

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

2. Sachverhalt: 

Für den Einsatz eines Sicherheitsdienstes sind im Haushalt 2016EUR 35.000 eingeplant worden. Im Rahmen der Haushaltsberatungen im Hauptausschuss ist die Frage aufgeworfen worden, ob diese Aufgabe auch durch eigenes Personal wahrgenommen werden könne.

 

Zurzeit wird während der Hausöffnungszeiten* sowie während öffentlicher Sitzungen im Gebäude eine Sicherheitskraft einer externen Sicherheitsfirma eingesetzt.

 

Soweit diese Aufgabe durch eigenes Personal wahrgenommen werden soll, ist vor Aufnahme einer Beschäftigung als Sicherheitskraft ein Unterrichtungsverfahren nach dem Bewachungsgewerbe durchzuführen. Das Unterrichtungsverfahren nach § 34a Absatz 2 Nr. 1 GewO ermöglicht eine eigenverantwortliche Übernahme von Bewachungsaufgaben, schließt mit einer Sicherheitsgewerbe -Sachkundeprüfung und ist Grundvoraussetzung für eine Tätigkeit in diesem Gewerbe. Die Unterrichtung ist unter anderem für Tätigkeiten im Objekt- und Werkschutz, Veranstaltungsschutz und Personenschutz erforderlich. Sicherheitsfirmen haben teilweise eigene Schulen für Sicherheit, darüber hinaus bieten WAK und IHK diese Schulungen an. Bei neu eingestelltem Sicherheitspersonal ist mit einem Schulungsumfang von 50 Stunden zu rechnen. Zusätzlich ist von einem laufenden Schulungsbedarf von 15 Stunden jährlichen auszugehen. 

 

Selbst wenn eine Person eingestellt wird, die über die Sachkundeprüfung verfügt, müsste mindestens ein weiterer Mitarbeiter aus dem Haus entsprechend qualifiziert werden, um die Vertretung bei Urlaub und Krankheit gewährleisten zu können. Entsprechende finanzielle und zeitliche Ressourcen wären bereit zu stellen. Auch die Einsatzplanung wäre durch uns zu leisten. Konflikte können bei kurzfristen Vertretungsfällen auftreten, da die Vertretungskräfte auch mit anderen Aufgaben betraut sind.

 

Hinzu kommt, dass durch den Einsatz einer externen Sicherheitsfirma eine höhere Flexibilität bei unterschiedlichem Arbeitsanfall besteht. Ferner bleibt man in der Entscheidung über die Dauer des Einsatzes von Sicherheitskräften unabhängig von z. B. Kündigungsfristen.

 

Nach Abwägung der Fragen der Qualifizierung, des Organisationsaufwandes, der Flexibilität und der Kosten ist die Entscheidung für ein externes Sicherheitsunternehmen getroffen worden.

 

Der Personalrat des Kreises trägt die Entscheidung der Dienststelle unter oben genannter Abwägung mit.

 

 

*Mit den Hausöffnungszeiten sind 29,5 Stunden wöchentlich abzudecken, zusätzlich sind Zeiten für öffentliche Sitzungen zu berücksichtigen, so dass man durchschnittlich von 31 Wochenarbeitsstunden ausgehen kann.

Die Hausöffnungszeiten (Geschäftszeiten bleiben unberührt) in Rendsburg sind:
Montag8:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch7:15 bis 13:00 Uhr
Donnerstag8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag8:00 bis 12:00 Uhr

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Loading...