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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/686

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt: 

Für das Haushaltsjahr 2015 sind die Aufwendungen für die Eingliederungshilfe (Teilhaushalt 311301) mit 60.286.700 € veranschlagt worden. Aufgrund der monatliche Aufwendungen und der Verläufe der Fallzahlen ist nach einer Gesamtkalkulation von einem Bruttoaufwand in Höhe von rd. 63.300.000 € auszugehen. Die Gesamtfallzahl der Mittelwerte (Stationär und ambulant) hat sich gegenüber 2014 mit 3.557 Fällen auf 3.700 Fälle für 2015 erhöht. Die Erhöhung der Fallzahlen ist hauptsächlich im ambulanten Bereich zu verzeichnen. Daneben waren Kostensteigerungen bei den Vergütungen zu berücksichtigen. Die Aufwendungen der Eingliederungshilfe sind mit 80 % anteilig vom Land zu erstatten (= 2.240.000 €).

 

Aufwendungen Eingliederungshilfe im Haushalt 2015

60.286.700

Neuberechnung der Aufwendungen für 2015

63.300.000

Mehraufwendungen

3.013.300

Mehrerträge aufgrund höherer Rentenzahlungen

-213.300

Verbleibende Mehraufwendungen

2.800.000

80 % Erstattung durch das Land

-2.240.000

Mehraufwendungen Kreisanteil

560.000

 

 

Der Antrag des Fachdienstes Eingliederungshilfe, Betreuungsbehörde und sozialpsychiatrischer Dienst vom 13.10.2015 auf Genehmigung der überplanmäßigen Aufwendungen ist beigefügt.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss stimmt den überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 560.000 € im Budget 41301 – Eingliederungshilfe nach SGB XII, Suchtberatung, Sozialpsychiatrischer Dienst und Betreuungsbehörde – zu.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhalt

 

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Anlagen

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