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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2015/682

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

Entfällt

 

2. Sachverhalt: 

 

Der Verwaltungsrat der Förde Sparkasse hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2015 beschlossen, gemäß § 27 Abs. 3 Sparkassengesetz den anteiligen Jahresüberschuss 2014 an den Zweckverband Förde Sparkasse abzuführen.

 

Die weitere Verteilung des Jahresüberschusses haben der Zweckverband Förde Sparkasse in seiner Sitzung am 8. Juli 2015 und der Zweckverband Sparkasse Kreis Rendsburg-Eckernförde in seiner Sitzung am 24.09.2015 beschlossen.

 

Für die Verteilung des ausgeschütteten Jahresüberschusses sind die Haftungsanteile der Verbandsmitglieder maßgeblich (§§13,3 Abs. 2 der Verbandssatzung). Der an den Kreis auszuschüttende Betrag beträgt 50.563,59 €.

 

Dieser Betrag ist für öffentliche, mit dem gemeinnützigen Charakter der Sparkasse im Einklang stehende Zwecke zu verwenden.

 

Der Hauptausschuss wird hinsichtlich der weiteren Verwendung des Betrages um Beratung gebeten.

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Finanzielle Auswirkungen

 

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