Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/681
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung des Personalkostendeckels infolge erheblich gestiegener Flüchtlingszahlen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 2 Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
- Bearbeiter/in:
- Thilo Rohlfs
- Ansprechpartner/in:
- Dr. Rohlfs, Thilo
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Unterbrochen
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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05.11.2015
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt
2. Sachverhalt:
Die allgemein bekannte Entwicklung des Flüchtlingszustroms nach Deutschland
spiegelt sich auch in den Zuweisungszahlen für den Kreis Rendsburg-Eckernförde
wider: Im letzten Jahr kamen bereits 800 Flüchtlinge in das Kreisgebiet. Nach der
neusten Schätzung wird bis Ende dieses Jahres mittlerweile mit 5.000 Menschen
gerechnet. Für das Jahr 2016 geht die Verwaltung derzeit von 3.500 Flüchtlingen
aus. Inwieweit sich diese Annahmen realisieren werden, ist aus heutiger Sicht
allerdings nur schwer abschätzbar. Die Entwicklung der Zahlen ist der als Anlage
beigefügten Übersicht zu entnehmen.
Dieser drastische Anstieg innerhalb der letzten Jahre führt in verschiedenen Bereichen der Kreisverwaltung zu einem erheblichen Mehraufwand.
Der Deckelbeschluss des Kreistages aus dem Jahr 2012 sieht vor, dass für den Fall,
dass über den Aufgabenbestand (aus dem Jahr 2012) hinaus „weitere Aufgaben
wahrgenommen werden sollen bzw. bestehende Aufgaben in größerem Maße bzw.
in wesentlich anderer Qualität als bisher wahrgenommen werden sollen, die hierfür
erforderlichen Haushaltsmittel für Personalkosten über das gedeckelte Budget
hinaus bereitgestellt werden“ sollen.
Aufgrund der beschriebenen Entwicklung des Flüchtlingszustroms müssen
mittlerweile in vielen Bereichen der Kreisverwaltung Aufgaben in erheblich größerem
Umfang wahrgenommen werden als im Jahr 2012. Seinerzeit lag die Zahl der dem
Kreis zugewiesenen Flüchtlinge noch bei 220.
In den einzelnen Fachbereichen führen die aktuellen Herausforderungen im
Zusammenhang mit den erheblich angestiegenen Flüchtlingszahlen zu folgenden
personellen Mehrbedarfen:
1. Fachbereich Umwelt, Kommunal- und Ordnungswesen (Fachgruppe
„Zuwanderung“):
In der Fachgruppe „Zuwanderung“ ist ein erheblicher Mehraufwand bei der
Koordinierung der Verteilung der Flüchtlinge auf die Ämter, Städte und Gemeinden
einschließlich der vorherigen Abstimmung mit den dortigen Verwaltungen
entstanden. Darüber hinaus sind die zu bearbeitenden aufenthaltsrechtlichen
Verfahren im Laufe dieses Jahres sprunghaft angestiegen. Hinzu kommt ein stetig
ansteigender Mehraufwand im Bereich des Familiennachzugs.
Für die Verstärkung der Fachgruppe „Zuwanderung“ im Bereich der Sachbearbeitung
ist im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushalt 2015 der
Personalkostendeckel bereits um die Personalkosten für eine zusätzliche, auf zwei
Jahre befristete, Stelle der Entgeltgruppe (EG) 8 erhöht worden. Daneben ist,
ebenfalls auf zwei Jahre befristet, eine Stelle für die Koordinierung der dezentralen
Betreuung von Flüchtlingen geschaffen worden. Zur künftigen Finanzierung dieser
Stelle aus Landesmitteln wird auf die Mitteilungsvorlage „Förderung von
Koordinierungsstellen zur integrationsorientierten Aufnahme von Flüchtlingen“
verwiesen.
Aufgrund der Entwicklung der Flüchtlingszahlen mussten im laufenden Jahr
innerhalb des bestehenden Personalkostenbudgets folgende zusätzliche personelle
Ressourcen finanziert werden:
- Durch die aktuelle Situation wurde die Einrichtung einer eigenen Leitung
der Fachgruppe mit der Besoldungsgruppe A 11 (Kosten: 76.000 €, inkl. Versorgung und Beihilfe) notwendig.
- Für die Sachbearbeitung im Bereich Asylrecht/Aufenthaltsrecht drei Stellen EG 8 (Gesamtkosten 152.800 €, inkl. Unfallkasse).
- Sowie für die Koordinierung der Verteilung von Flüchtlingen auf die gemeindliche Ebene und die Unterstützung der Fachgruppe im Bereich der Aktenführung etc. zwei Stellen EG 5 (Gesamtkosten 88.200 €, inkl. Unfallkasse).
Insgesamt ist infolge der erheblich angestiegenen Flüchtlingszahlen für den
Fachbereich Umwelt, Kommunal- und Ordnungswesen (Fachgruppe „Zuwanderung“)
eine Anhebung des Personalkostendeckels um 317.000 € ab dem Haushaltsjahr
2016 erforderlich.
2. Fachbereich Jugend und Familie
Das Jugendamt ist verpflichtet, ausländische Kinder oder Jugendliche, die
unbegleitet ohne Personensorge- oder Erziehungsberechtigte nach Deutschland
kommen, in seine Obhut zu nehmen. Dabei ist unverzüglich die Bestellung eines
Vormunds oder Pflegers zu veranlassen. Im Anschluss an die Inobhutnahme sind
bedarfsgerechte Hilfen zur Erziehung zu gewähren und zu organisieren.
Im laufenden Jahr hat das Kreisjugendamt Rendsburg-Eckernförde bis Anfang August insgesamt 21 unbegleitete junge Flüchtlinge in Obhut genommen. Seit
Einrichtung der zentralen Aufnahmestelle für Flüchtlinge in Rendsburg Anfang
August ist die Anzahl der in Obhut zu nehmenden jungen Flüchtlinge stark
angestiegen. Zum 30.9. betrug die Zahl der in Obhut genommenen unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlinge bereits 75.
Im Fachbereich Jugend und Familie führen diese Herausforderungen zu folgenden
personellen Mehrbedarfen:
- Fachdienst Vormundschaften
Das Vormundschaftsrecht bestimmt, dass ein Amtsvormund nur bis zu 50 Vormundschaften übernehmen darf (§ 55 SGB VIII).
In der Vergangenheit ist es gelungen, für den Großteil der Flüchtlinge ehrenamtliche
Vormünder zu gewinnen. Im Rahmen der Möglichkeiten verstärkt das Jugendamt
seine Aktivitäten, um ausreichend ehrenamtliche Vormünder zu gewinnen. Hierzu ist
u.a. mit Unterstützung der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung am 5. November
die Durchführung einer Fachtagung zum Thema „Junge Flüchtlinge -
Herausforderungen und Perspektiven“ geplant. Die Unterstützung der Stiftung
erfolgt im Rahmen des durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend geförderten Programms „Willkommen bei Freunden“. In Kooperation mit
einem freien Träger ist zudem vorgesehen, ein Projekt zur Werbung und Betreuung
ehrenamtlicher Einzelvormünder aufzulegen. Das Projekt ist zur Förderung im
Rahmen eines Bundesprogramms angemeldet.
Aktuell gelingt es nicht mehr, den Gerichten ausreichend ehrenamtliche Vormünder
vorzuschlagen, so dass eine Erweiterung der personellen Kapazitäten im Bereich der
Amtsvormundschaften unumgänglich ist. Erforderlich ist eine zusätzliche Stelle S 12
(Kosten: 55.000 Euro, inkl. Unfallkasse).
- Fachdienst Bezirkssozialarbeit und Wirtschaftliche Jugendhilfe
Aufgabe der Jugendhilfe ist es weiterhin, die Betreuung unbegleiteter minderjähriger
Flüchtlinge im Anschluss an die Inobhutnahme sicherzustellen. Dies führt zu
zusätzlichen Fällen bei den Heimunterbringungen und den ambulanten Hilfen zur
Erziehung. Die spezifischen Herausforderungen erfordern zudem die Entwicklung
angemessener Unterstützungsformen. Die zusätzliche Aufgabe ist nicht ohne weitere
personelle Ressourcen zu bewältigen.
Entsprechender Mehraufwand entsteht auch bei der Administration der Leistungen.
Unter anderem sind die erbrachten Jugendhilfeleistungen zeitnah zur Erstattung
anzumelden. Derzeit wird mit einem Erstattungsvolumen von ca. 1.600.000 €
gerechnet. Auch diese Aufgaben sind ohne personelle Verstärkung nicht zu
bewältigen.
Erforderlich ist zusätzlich eine Stelle S 14 in der Bezirkssozialarbeit (Kosten
57.200 €, inkl. Unfallkasse) und eine halbe Verwaltungsstelle EG 6 in der
Wirtschaftlichen Jugendhilfe (Kosten: 22.100 Euro, inkl. Unfallkasse).
Insgesamt ist infolge der erheblich angestiegenen Flüchtlingszahlen für den
Fachbereich Jugend und Familie eine Anhebung des Personalkostendeckels um
134.300 € ab dem Haushaltsjahr 2016 erforderlich.
3. Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit
Auch im Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit entsteht infolge der erheblich
steigenden Flüchtlingszahlen Mehraufwand in unterschiedlichen Fachdiensten bzw.
Fachgruppen:
- Fachdienst Eingliederungshilfen, Betreuungsbehörde und sozialpsychiatrischer
Dienst
Im Zusammenhang mit dem Zuzug von Menschen mit Behinderungen sowie
Traumatisierungen ergeben sich fortlaufend in Einzelfällen Fragestellungen und
Klärungsbedarfe im Hinblick auf mögliche bzw. nötige Leistungen der
Eingliederungshilfe und nach dem Psychisch-Krankengesetz.
- Fachdienst Soziale Sicherung
Aufgrund der erheblichen Steigerung bei der Gewährung von Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz sind insbesondere die Fallzahlen der Beantragung von
Krankenhilfeleistungen sowie der damit verbundenen Abrechnungen gestiegen.
Außerdem haben die telefonischen und schriftlichen Beratungsanfragen der
Kommunen im Zusammenhang mit der Leistungsgewährung deutlich zugenommen
und erfordern eine sehr viel intensivere Auseinandersetzung mit der Thematik als
bisher. Mit einem deutlichen Anstieg der Widersprüche in diesem Leistungsbereich
ist ebenso zu rechnen.
Aufgrund dieser Entwicklung musste im laufenden Jahr bereits im Rahmen des
bestehenden Personalkostenbudgets eine zusätzliche 0,5 Stelle Verwaltungskraft
EG 8 (Kosten: 25.000 €, inkl. Unfallkasse) finanziert werden.
- Fachdienst Gesundheitsdienste
Im Zusammenhang mit der Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften, dem
erhöhten Zuzug von Flüchtlingen in das Kreisgebiet sowie der damit erforderlichen
Schaffung von zusätzlichem Wohnraum sind zusätzliche Aufgaben der
Trinkwasserüberwachung und des Infektionsschutzes (Prüfung der Einreichung und
Einhaltung von Hygieneplänen, Maßnahmen im Zusammenhang mit meldepflichtigen
Infektionskrankheiten) wahrzunehmen.
Die Anforderungen, vor geplanten Abschiebungen die Reisefähigkeit von
Flüchtlingen durch den Amtsärztlichen Dienst zu begutachten, haben ebenso
zugenommen wie die Erwartung der Schulen, jeden einzelnen Schüler vor Eintritt in
den Unterricht ärztlich zu untersuchen.
Um diese Aufgaben erledigen zu können, ist künftig eine weitere 0,5 Stelle
Arzt/Ärztin EG 14 (Kosten: 41.000 €, inkl. Unfallkasse) notwendig.
Insgesamt ist infolge der erheblich angestiegenen Flüchtlingszahlen für den
Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit eine Anhebung des
Personalkostendeckels um 66.000 € ab dem Haushaltsjahr 2016 erforderlich.
Aus heutiger Sicht ergibt sich damit für die Kreisverwaltung hinsichtlich der Erhöhung
des Personalkostendeckels ein Gesamtbetrag von 517.300 €. Die Erhöhung des
Personalkostendeckels sollte zunächst auf zwei Jahre befristet werden.
Wie sich die Flüchtlingszahlen in den nächsten Monaten tatsächlich entwickeln
werden, ist sehr schwer vorhersehbar. Abhängig von der weiteren Entwicklung
können sich möglicherweise in einzelnen Bereichen weitere Mehrbedarfe ergeben.
Bereits jetzt zeigt sich, dass es zunehmend schwieriger wird, für die bestehenden
Mehrbedarfe hinreichend qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber zu finden, da
sowohl das Land als auch die anderen Kommunen derzeit entsprechendes Personal
suchen. Vor diesem Hintergrund werden alle neu zu besetzenden Stellen mittlerweile
unbefristet ausgeschrieben. Sollte sich nach dem Ablauf der zweijährigen
Deckelerhöhung zeigen, dass die heutigen Mehrbedarfe nicht mehr gegeben sind,
würden die hierfür eingesetzten Personalressourcen im Rahmen eines dann wieder
reduzierten Personalkostenbudgets in anderen Bereichen des Hauses eingesetzt
werden.
Anlagen
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