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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/681

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

2. Sachverhalt: 

 

Die allgemein bekannte Entwicklung des Flüchtlingszustroms nach Deutschland

spiegelt sich auch in den Zuweisungszahlen für den Kreis Rendsburg-Eckernförde

wider: Im letzten Jahr kamen bereits 800 Flüchtlinge in das Kreisgebiet. Nach der

neusten Schätzung wird bis Ende dieses Jahres mittlerweile mit 5.000 Menschen

gerechnet. Für das Jahr 2016 geht die Verwaltung derzeit von 3.500 Flüchtlingen

aus. Inwieweit sich diese Annahmen realisieren werden, ist aus heutiger Sicht

allerdings nur schwer abschätzbar. Die Entwicklung der Zahlen ist der als Anlage

beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

Dieser drastische Anstieg innerhalb der letzten Jahre führt in verschiedenen Bereichen der Kreisverwaltung zu einem erheblichen Mehraufwand.

 

Der Deckelbeschluss des Kreistages aus dem Jahr 2012 sieht vor, dass für den Fall,

dass über den Aufgabenbestand (aus dem Jahr 2012) hinaus „weitere Aufgaben

wahrgenommen werden sollen bzw. bestehende Aufgaben in größerem Maße bzw.

in wesentlich anderer Qualität als bisher wahrgenommen werden sollen, die hierfür

erforderlichen Haushaltsmittel für Personalkosten über das gedeckelte Budget

hinaus bereitgestellt werden“ sollen.

Aufgrund der beschriebenen Entwicklung des Flüchtlingszustroms müssen

mittlerweile in vielen Bereichen der Kreisverwaltung Aufgaben in erheblich größerem

Umfang wahrgenommen werden als im Jahr 2012. Seinerzeit lag die Zahl der dem

Kreis zugewiesenen Flüchtlinge noch bei 220.

 

In den einzelnen Fachbereichen führen die aktuellen Herausforderungen im

Zusammenhang mit den erheblich angestiegenen Flüchtlingszahlen zu folgenden

personellen Mehrbedarfen:

 

1. Fachbereich Umwelt, Kommunal- und Ordnungswesen (Fachgruppe

„Zuwanderung“):

 

In der Fachgruppe „Zuwanderung“ ist ein erheblicher Mehraufwand bei der

Koordinierung der Verteilung der Flüchtlinge auf die Ämter, Städte und Gemeinden

einschließlich der vorherigen Abstimmung mit den dortigen Verwaltungen

entstanden. Darüber hinaus sind die zu bearbeitenden aufenthaltsrechtlichen

Verfahren im Laufe dieses Jahres sprunghaft angestiegen. Hinzu kommt ein stetig

ansteigender Mehraufwand im Bereich des Familiennachzugs.

 

Für die Verstärkung der Fachgruppe „Zuwanderung“ im Bereich der Sachbearbeitung

ist im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushalt 2015 der

Personalkostendeckel bereits um die Personalkosten für eine zusätzliche, auf zwei

Jahre befristete, Stelle der Entgeltgruppe (EG) 8 erhöht worden. Daneben ist,

ebenfalls auf zwei Jahre befristet, eine Stelle für die Koordinierung der dezentralen

Betreuung von Flüchtlingen geschaffen worden. Zur künftigen Finanzierung dieser

Stelle aus Landesmitteln wird auf die Mitteilungsvorlage „Förderung von

Koordinierungsstellen zur integrationsorientierten Aufnahme von Flüchtlingen“

verwiesen.

 

Aufgrund der Entwicklung der Flüchtlingszahlen mussten im laufenden Jahr

innerhalb des bestehenden Personalkostenbudgets folgende zusätzliche personelle

Ressourcen finanziert werden:

 

  • Durch die aktuelle Situation wurde die Einrichtung einer eigenen Leitung

der Fachgruppe mit der Besoldungsgruppe A 11 (Kosten: 76.000 €, inkl. Versorgung und Beihilfe) notwendig.

  • Für die Sachbearbeitung im Bereich Asylrecht/Aufenthaltsrecht drei Stellen EG 8 (Gesamtkosten 152.800 €, inkl. Unfallkasse).
  • Sowie für die Koordinierung der Verteilung von Flüchtlingen auf die gemeindliche Ebene und die Unterstützung der Fachgruppe im Bereich der Aktenführung etc. zwei Stellen EG 5 (Gesamtkosten 88.200 €, inkl. Unfallkasse).

 

Insgesamt ist infolge der erheblich angestiegenen Flüchtlingszahlen für den

Fachbereich Umwelt, Kommunal- und Ordnungswesen (Fachgruppe „Zuwanderung“)

eine Anhebung des Personalkostendeckels um 317.000 € ab dem Haushaltsjahr

2016 erforderlich.

 

2. Fachbereich Jugend und Familie

 

Das Jugendamt ist verpflichtet, ausländische Kinder oder Jugendliche, die

unbegleitet ohne Personensorge- oder Erziehungsberechtigte nach Deutschland

kommen, in seine Obhut zu nehmen. Dabei ist unverzüglich die Bestellung eines

Vormunds oder Pflegers zu veranlassen. Im Anschluss an die Inobhutnahme sind

bedarfsgerechte Hilfen zur Erziehung zu gewähren und zu organisieren.

Im laufenden Jahr hat das Kreisjugendamt Rendsburg-Eckernförde bis Anfang August insgesamt 21 unbegleitete junge Flüchtlinge in Obhut genommen. Seit

Einrichtung der zentralen Aufnahmestelle für Flüchtlinge in Rendsburg Anfang

August ist die Anzahl der in Obhut zu nehmenden jungen Flüchtlinge stark

angestiegen. Zum 30.9. betrug die Zahl der in Obhut genommenen unbegleiteten

minderjährigen Flüchtlinge bereits 75.

 

Im Fachbereich Jugend und Familie führen diese Herausforderungen zu folgenden

personellen Mehrbedarfen:

 

- Fachdienst Vormundschaften

Das Vormundschaftsrecht bestimmt, dass ein Amtsvormund nur bis zu 50 Vormundschaften übernehmen darf (§ 55 SGB VIII).

 

In der Vergangenheit ist es gelungen, für den Großteil der Flüchtlinge ehrenamtliche

Vormünder zu gewinnen. Im Rahmen der Möglichkeiten verstärkt das Jugendamt

seine Aktivitäten, um ausreichend ehrenamtliche Vormünder zu gewinnen. Hierzu ist

u.a. mit Unterstützung der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung am 5. November

die Durchführung einer Fachtagung zum Thema „Junge Flüchtlinge -

Herausforderungen und Perspektiven“ geplant. Die Unterstützung der Stiftung

erfolgt im Rahmen des durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen

und Jugend geförderten Programms „Willkommen bei Freunden“. In Kooperation mit

einem freien Träger ist zudem vorgesehen, ein Projekt zur Werbung und Betreuung

ehrenamtlicher Einzelvormünder aufzulegen. Das Projekt ist zur Förderung im

Rahmen eines Bundesprogramms angemeldet.

 

Aktuell gelingt es nicht mehr, den Gerichten ausreichend ehrenamtliche Vormünder

vorzuschlagen, so dass eine Erweiterung der personellen Kapazitäten im Bereich der

Amtsvormundschaften unumgänglich ist. Erforderlich ist eine zusätzliche Stelle S 12

(Kosten: 55.000 Euro, inkl. Unfallkasse).

 

- Fachdienst Bezirkssozialarbeit und Wirtschaftliche Jugendhilfe

Aufgabe der Jugendhilfe ist es weiterhin, die Betreuung unbegleiteter minderjähriger

Flüchtlinge im Anschluss an die Inobhutnahme sicherzustellen. Dies führt zu

zusätzlichen Fällen bei den Heimunterbringungen und den ambulanten Hilfen zur

Erziehung. Die spezifischen Herausforderungen erfordern zudem die Entwicklung

angemessener Unterstützungsformen. Die zusätzliche Aufgabe ist nicht ohne weitere

personelle Ressourcen zu bewältigen.

 

Entsprechender Mehraufwand entsteht auch bei der Administration der Leistungen.

Unter anderem sind die erbrachten Jugendhilfeleistungen zeitnah zur Erstattung

anzumelden. Derzeit wird mit einem Erstattungsvolumen von ca. 1.600.000 €

gerechnet. Auch diese Aufgaben sind ohne personelle Verstärkung nicht zu

bewältigen.

 

Erforderlich ist zusätzlich eine Stelle S 14 in der Bezirkssozialarbeit (Kosten

57.200 €, inkl. Unfallkasse) und eine halbe Verwaltungsstelle EG 6 in der

Wirtschaftlichen Jugendhilfe (Kosten: 22.100 Euro, inkl. Unfallkasse).

 

 

 

Insgesamt ist infolge der erheblich angestiegenen Flüchtlingszahlen für den

Fachbereich Jugend und Familie eine Anhebung des Personalkostendeckels um

134.300 € ab dem Haushaltsjahr 2016 erforderlich.

 

3. Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit

 

Auch im Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit entsteht infolge der erheblich

steigenden Flüchtlingszahlen Mehraufwand in unterschiedlichen Fachdiensten bzw.

Fachgruppen:

 

- Fachdienst Eingliederungshilfen, Betreuungsbehörde und sozialpsychiatrischer

Dienst

Im Zusammenhang mit dem Zuzug von Menschen mit Behinderungen sowie

Traumatisierungen ergeben sich fortlaufend in Einzelfällen Fragestellungen und

Klärungsbedarfe im Hinblick auf mögliche bzw. nötige Leistungen der

Eingliederungshilfe und nach dem Psychisch-Krankengesetz.

 

- Fachdienst Soziale Sicherung

Aufgrund der erheblichen Steigerung bei der Gewährung von Leistungen nach dem

Asylbewerberleistungsgesetz sind insbesondere die Fallzahlen der Beantragung von

Krankenhilfeleistungen sowie der damit verbundenen Abrechnungen gestiegen.

Außerdem haben die telefonischen und schriftlichen Beratungsanfragen der

Kommunen im Zusammenhang mit der Leistungsgewährung deutlich zugenommen

und erfordern eine sehr viel intensivere Auseinandersetzung mit der Thematik als

bisher. Mit einem deutlichen Anstieg der Widersprüche in diesem Leistungsbereich

ist ebenso zu rechnen.

 

Aufgrund dieser Entwicklung musste im laufenden Jahr bereits im Rahmen des

bestehenden Personalkostenbudgets eine zusätzliche 0,5 Stelle Verwaltungskraft

EG 8 (Kosten: 25.000 €, inkl. Unfallkasse) finanziert werden.

 

- Fachdienst Gesundheitsdienste

Im Zusammenhang mit der Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften, dem

erhöhten Zuzug von Flüchtlingen in das Kreisgebiet sowie der damit erforderlichen

Schaffung von zusätzlichem Wohnraum sind zusätzliche Aufgaben der

Trinkwasserüberwachung und des Infektionsschutzes (Prüfung der Einreichung und

Einhaltung von Hygieneplänen, Maßnahmen im Zusammenhang mit meldepflichtigen

Infektionskrankheiten) wahrzunehmen.

 

Die Anforderungen, vor geplanten Abschiebungen die Reisefähigkeit von

Flüchtlingen durch den Amtsärztlichen Dienst zu begutachten, haben ebenso

zugenommen wie die Erwartung der Schulen, jeden einzelnen Schüler vor Eintritt in

den Unterricht ärztlich zu untersuchen.

 

Um diese Aufgaben erledigen zu können, ist künftig eine weitere 0,5 Stelle

Arzt/Ärztin EG 14 (Kosten: 41.000 €, inkl. Unfallkasse) notwendig.

 

Insgesamt ist infolge der erheblich angestiegenen Flüchtlingszahlen für den

Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit eine Anhebung des

Personalkostendeckels um 66.000 € ab dem Haushaltsjahr 2016 erforderlich.

 

 

 

Aus heutiger Sicht ergibt sich damit für die Kreisverwaltung hinsichtlich der Erhöhung

des Personalkostendeckels ein Gesamtbetrag von 517.300 €. Die Erhöhung des

Personalkostendeckels sollte zunächst auf zwei Jahre befristet werden.

 

Wie sich die Flüchtlingszahlen in den nächsten Monaten tatsächlich entwickeln

werden, ist sehr schwer vorhersehbar. Abhängig von der weiteren Entwicklung

können sich möglicherweise in einzelnen Bereichen weitere Mehrbedarfe ergeben.

 

Bereits jetzt zeigt sich, dass es zunehmend schwieriger wird, für die bestehenden

Mehrbedarfe hinreichend qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber zu finden, da

sowohl das Land als auch die anderen Kommunen derzeit entsprechendes Personal

suchen. Vor diesem Hintergrund werden alle neu zu besetzenden Stellen mittlerweile

unbefristet ausgeschrieben. Sollte sich nach dem Ablauf der zweijährigen

Deckelerhöhung zeigen, dass die heutigen Mehrbedarfe nicht mehr gegeben sind,

würden die hierfür eingesetzten Personalressourcen im Rahmen eines dann wieder

reduzierten Personalkostenbudgets in anderen Bereichen des Hauses eingesetzt

werden.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, zu beschließen, infolge der erheblich angestiegenen Flüchtlingszahlen den Personalkostendeckel beginnend ab dem Haushaltsjahr 2016 um insgesamt 517.300 anzuheben. Die Anhebung wird zunächst befristet auf zwei Jahre.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Erhöhung des Personalkostendeckels um 517.300 €.

 

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Anlagen

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