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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2015/678

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

entfällt

 

 

2. Sachverhalt: 

 

Das Thema Zuwendungscontrolling nimmt in der finanzwirtschaftlichen Betrachtung immer stärker Raum ein. Es geht dabei unter anderem um die Fragestellungen, ob im Falle von Zuwendungen jeglicher Art an Dritte das damit verfolgte politische Ziel  hinreichend klar formuliert ist und ob durch die konkrete Form der verwaltungsmäßigen Umsetzung die Erreichung der mit der Zuwendung  verfolgten Zielsetzung hinreichend sichergestellt wird. Dadurch erhält das Zuwendungscontrolling eine höhere Bedeutung.

 

Das zur Zeit gültige Verfahren bei der Gewährung von Zuwendungen ist in der Dienstanweisung des Kreises Rendsburg-Eckernförde für Zuwendungen an außerhalb der Kreisverwaltung stehende Stellen vom 30.06.2015 geregelt, die als Anlage beigefügt ist.

 

Das Controlling einzelner Zuwendungen und Zuschüsse ist grundsätzlich die Aufgabe der verantwortlichen Fachbereiche, Fachdienste und Stabsstellen.

 

Damit auf einen Blick erkennbar ist, was sich hinter der Zuwendung  verbirgt, welcher Zweck damit verbunden ist, wird jährlich, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2016, eine Kurzbeschreibung für jede Zuwendung gefertigt. Diese Kurzbeschreibungen werden einmal im Jahr aktualisiert dem Hauptausschuss  in seiner Funktion als Finanzausschuss  zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

Für die Verwaltung dient diese Kurzbeschreibung darüber hinaus als Checkliste dafür, welche Art von Controlling stattzufinden hat und ist damit eine Unterstützung bei der Sachbearbeitung der jährlichen Zuwendungen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

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