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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/677

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

2. Sachverhalt: 

In der Sitzung des Hauptausschusses am 26.09.2013 wurde dem Fortbestand der bisherigen dezentralen Struktur der Zulassungsbehörde mit den drei Außenstellen in Altenholz, Eckernförde und Hohenwestedt zugestimmt. In der entsprechenden Vorlage ist seinerzeit ausgeführt worden, dass es Ziel sei, hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Zulassungsbehörde im Rahmen des kommunalen Benchmarkings mindestens den landesweiten Mittelfeldplatz zu erreichen. In diesem Zusammenhang ist auch auf den unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem im Vergleich deutlich unterdurchschnittlichen Wert für die Zulassungsstelle Rendsburg-Eckernförde und ihrer in dieser Form landesweit einzigartigen dezentralen Struktur mit drei Außenstellen hingewiesen worden.  Gleichzeitig wurde ausgeführt, dass auch die technischen Entwicklungen im Bereich des Zulassungswesens im Blick zu behalten sind.

 

Mittlerweile hat sich unter folgenden Gesichtspunkten hinsichtlich der derzeitigen Struktur der Zulassungsstelle Handlungsbedarf ergeben:

 

-          Im Rahmen des kommunalen Benchmarkings nimmt die Zulassungsstelle bezüglich der Wirtschaftlichkeit landesweit nunmehr den letzten Platz ein. Die entsprechenden Werte sind dem als Anlage beigefügten Auszug aus dem aktuellen Bericht 2015 zu entnehmen. Mitursächlich für diese Entwicklung ist  auch eine Änderung der Zählweise, die nach einer kritischen hausinternen Überprüfung der bislang gemeldeten Zahlen vorgenommen wurde.

-          Die Einführung der internetbasierten Durchführung von Zulassungsvorgängen schreitet weiter voran: Bereits seit diesem Jahr können Anträge auf Außerbetriebsetzung internetbasiert gestellt werden. Ab nächstem Jahr sind Anträge auf Wiederzulassung online möglich und für 2017 ist dann als letzter Schritt die Einführung der automatisierten Fahrzeugzulassung vorgesehen.

-          Das Landesverkehrsministerium als zuständige Fachaufsichtsbehörde hat rechtliche Bedenken an den in den Jahren 2004 bzw. 2009 geschlossenen Verträgen mit der Gemeinde Altenholz und der Landeshauptstadt Kiel  bzw. der Gemeinde Hohenwestedt geäußert.

 

Vor diesem Hintergrund wird die Erarbeitung eines Konzeptes zur künftigen Struktur der Zulassungsstelle vorgeschlagen. Bei der Erarbeitung des Konzeptes wären die jetzigen Partner einzubinden.

 

Hinsichtlich der Räumlichkeiten der Zulassungsstelle in Eckernförde  in der Rendsburger Straße 109 müsste eine Kündigung mit Wirkung bis Ende dieses Jahres erfolgen. Für die öffentlich-rechtlichen Verträge über den Betrieb der Außenstellen in Altenholz und Hohenwestedt beträgt die reguläre Kündigungsfrist sechs Monate zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres.

 

Sollte der Hauptausschuss die Verwaltung beauftragen, ein solches Konzept zu erarbeiten und im ersten Halbjahr nächsten Jahres vorzulegen, bestünden derzeit folgende Handlungsoptionen:

 

  1. Die Verwaltung wird zunächst lediglich ermächtigt, den Mietvertrag für die jetzigen Räumlichkeiten der Zulassungsstelle in Eckernförde in der Rendsburger Straße 109 zum 31.12.2016 zu kündigen. Auf der Grundlage des zu erstellenden Konzeptes wäre dann innerhalb des ersten Halbjahres 2016 zu entscheiden, ob auch die öffentlich-rechtlichen Verträge über den Betrieb der Außenstellen in Altenholz und Hohenwestedt zum 31.12.2016 zu kündigen sind oder ob und ggf. wie lange diese Außenstellen auf der Grundlage einer neuen (rechtskonformen) vertraglichen Grundlage weiter betrieben werden sollen. Zu diesem Zeitpunkt wäre dann auch abschließend darüber zu entscheiden, ob und ggf. in welcher Liegenschaft weiterhin eine Zulassungsstelle in Eckernförde betrieben werden soll.

 

  1. Der Hauptausschuss ermächtigt die Verwaltung, bereits heute sowohl den Mietvertrag für die Räumlichkeiten der Außenstelle in Eckernförde als auch die öffentlich-rechtlichen Verträge über den Betrieb der Außenstellen in Altenholz und Hohenwestedt zum 31.12.2016 zu kündigen. Im Rahmen des Konzeptes wäre dann, wie insoweit unter 1. dargestellt, abschließend festzulegen, ob und ggf. in welchem Umfang künftig noch an einer dezentralen Struktur der Zulassungsstelle mit mehreren Außenstellen festgehalten werden soll.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussfassung nach Beratung

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Abhängig vom Ergebnis des zu erstellenden Konzeptes

 

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Anlagen

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