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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2015/668

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung der Nichtöffentlichkeit:

./.

 

Sachverhalt: 

Die Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.09.2015 zum Bau von Kindertagestätten wird wie folgt beantwortet.

 

Zu 1: 

Nach Beratung im Unterausschuss Kindertagesbetreuung und im Jugendhilfeausschuss wurden am 26.04.2010 alle Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden sowie die freien Träger von Kindertagesstätten im Kreis zur Umsetzung des ersten Förderprogramms darüber informiert, dass eingehende Anträge unter der Voraussetzung, dass sie förderfähig sind, nach Eingangsdatum bei der Mittelvergabe berücksichtigt werden.

 

 

Zu 2:

Hierzu werden die Übersichten über die Vergabe der Mittel für alle Förderprogramme (Bundesmittel und Landesmittel)  vorgelegt.

 

 

Zu 3:

Nach Ankündigung eines weiteren Förderprogramms durch das Bundesministerium Ende 2014 wurden die kommunalen und freien Träger im Kreis wie folgt informiert:

Im Rahmen von Veranstaltungen für alle kommunalen Träger von Kindertagesstätten im Kreis am 09.12.2014 und 21.01.2015 wurde über die Ankündigung eines dritten Förderprogramms informiert. Detailinformationen über die Förderbedingungen lagen zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.

Die freien Träger von Kindertagesstätten wurden im Rahmen einer Veranstaltung für alle freien Träger am 29.01.2015 über das angekündigte dritte Förderprogramm informiert.

Am 19.03.2015 hat der Kreis die kommunalen und freien Träger von Kindertagesstätten im Rahmen einer Informationsveranstaltung zur Förderung von Familienzentren über den Sachstand zum angekündigten Förderprogramm informiert: Der Entwurf einer Richtlinie zum neuen Förderprogramm befindet sich in der Abstimmung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land. Danach werden die Schaffung von Plätzen für den Ausbau U 3 und  die Schaffung weiterer Plätze im Elementarbereich gefördert.

Am 19.05.2015 wurden alle Träger von Kindertagesstätten schriftlich über das Förderprogramm informiert und der Richtlinienentwurf und Antragsformular übersandt.

Am 16.06. und 17.06.2015 wurden alle kommunalen und freien Träger von Kindertagesstätten im Kreis in einer Informationsveranstaltung über das neue Förderprogramm und die rdervoraussetzungen informiert.

Mit Erlass vom 03.07.2015 hat das Ministerium mitgeteilt, dass die Nachtragsvereinbarung durch alle Landräte unterzeichnet ist und damit die Richtlinie wirksam wird.

Eine Stichtagsregelung für die Antragstellung gab es nicht.  Die frühzeitigen Informationen Anfang des Jahres erfolgten mit dem Ziel, rechtzeitig über das dritte Förderprogramm zu informieren.

 

 

 

 

Christina Mönke

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

./.

 

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Anlagen

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