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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2015/658

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

 

 

2. Sachverhalt: 

 

 

Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 10. Juni 2010 dafür ausgesprochen, dem Hauptausschuss und den übrigen Ausschüssen im Rahmen der Finanzberichterstattung die Budgetberichte zu den Berichtsstichtagen 30. April und 31. August eines Haushaltsjahres vorzulegen.

 

Als Anlage wird der Zwischenbericht für den Zeitraum Januar bis August 2015 vorgelegt.

 

Die Jahresabschlussarbeiten für 2014 sind inzwischen abgeschlossen. Die in den Berichtsblättern enthaltenen Betragsangaben für das Vorjahr werden sich daher nicht mehr verändern.

 

Besonders hingewiesen wird auf die neu in den Bericht aufgenommen Blätter 28 und 29 zum Thema „Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“. Auf Grund der jüngsten Entwicklung muss mit einer deutlichen Überschreitung des Haushaltsansatzes gerechnet werden.

 

Weggefallen sind die Berichtsblätter für die inzwischen vollständig vom Bund finanzierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit.

 

Die Berichtsblätter enthalten Prognosen auf das voraussichtliche Jahresergebnis 2015.

Diese – zunächst rechnerisch ermittelten - Prognosen wurden vom jeweiligen Fachbereich auf Schlüssigkeit überprüft. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass die Prognosen den aktuellen Kenntnisstand der Fachbereiche zum Haushaltsvollzug wiedergeben.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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