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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/638

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

entfällt

 

 

2. Sachverhalt: 

 

a) Gemäß § 95 m der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 57 Kreisordnung hat der Kreis zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss ist gemäß § 95 n Gemeindeordnung durch das Rechnungsprüfungsamt zu prüfen. Gemäß Schlussbemerkung des Rechnungsprüfungsamtes hat die Prüfung, ob

 

  1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
  2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
  3. bei Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens-, Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,
  4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
  5. der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
  6. der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,

 

zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt. Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der  Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Kommunen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises.

 

 

 

 

b) Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen dürfen gemäß § 95 d Gemeindeordnung in Verbindung mit § 57 Kreisordnung nur gleistet werden, wenn der Kreistag zugestimmt hat.

 

In Fällen, die keinen Aufschub dulden oder bei unerheblichen über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen kann der Landrat die Zustimmung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen erteilen. Gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 ist der Landrat ermächtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zur Höhe von 50.000 € zuzustimmen. Die Genehmigung des Kreistages gilt in diesen Fällen als erteilt.

 

Die im Jahresabschluss 2013 ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen setzen sich folgendermaßen zusammen:

 

 

 

 

 

 

Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2013 – Aufwendungen Ergebnishaushalt

Bezeichnung

Ergebnishaushalt – in Euro

Nicht zahlungswirksame Mehraufwendungen

2.639.386,84

durch Mehrerträge gedeckte Überschreitungen

2.824.246,66

vom Kreistag pauschal genehmigte Überschreitungen

287.515,06

Vom Kreistag genehmigte Überschreitungen

0,00

vom Kreistag noch zu genehmigende Überschreitungen

2.681.329,26

Zusammen

8.432.477,82

Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2013 – Auszahlungen

Bezeichnung

Lfd. Verwaltungstätigkeit

Investitionen

Durch Mehreinzahlungen gedeckte Überschreitungen

827.794,41

1.227,88

vom Kreistag pauschal genehmigte Überschreitungen

373.543,26

51.768,69

vom Kreistag genehmigte Überschreitungen

0,00

0,00

vom Kreistag noch zu genehmigende Überschreitungen

3.686.804,29

78.674,99

Zusammen

4.888.141,96

131.671,56

 

Die vom Kreistag noch zu genehmigenden Haushaltsüberschreitungen sind bei folgenden Budgets aufgetreten:

 

Budget

Bezeichnung

Ansatz

Euro

Ergebnis

 

Euro

Über-

schreitung *)

Euro

01101

Kreisorgane - Personalaufwendungen

484.700,00

551.876,02

67.176,02

10102

Organisation und IT – Sonst. Aufwendungen

636.800,00

726.465,08

89.665,08

10103

Datenschutz – Personalaufwendungen

75.100,00

190.613,58

115.513,58

21101

Ordnungswesen – Personalaufwendungen

1.323.700,00

1.386.740,32

63.040,32

25102

Beteiligungsverwaltung - Transferaufwendungen

445.800,00

588.570,80

142.770,80

31601

Jugendarbeit – Sonst. Aufwendungen

3.122.900

4.036.116,74

613.501,92

40301

Leistungen nach dem SGB II – Sonst. Aufwendungen

32.598.000,00

33.415.829,24

817.829,24

42301

Soziale Sicherung - Transferaufwendungen

40.977.700,00

43.590.996,17

771.832,30

Noch zu genehmigende Aufwendungen im Ergebnishaushalt

2.681.329,26

10102

Organisation und IT – Ausz. für Sach- und Dienstl.

48.500,00

145.495,35

96.995,35

10102

Organisation und IT – Sonstige Ausz.

636.800,00

722.967,69

78.388,14

10103

Datenschutz – Personalausz.

75.100,00

152.582,03

77.482,03

21101

Ordnungswesen – Personalausz.

1.323.700,00

1.383.116,23

59.416,23

23101

Verkehrsaufsicht – Sonstige Ausz.

525.500,00

668.704,60

90.022,27

25102

Beteiligungsverwaltung – Transferausz.

445.800,00

588.570,80

142.770,80

31601

Jugendarbeit – Sonstige Ausz.

3.122.900,00

4.033.650,09

910.750,09

40301

Leistungen nach dem SGB II – Sonstige Ausz.

32.598.000,00

33.411.921,15

813.921,15

42301

Soziale Sicherung – Transferausz.

40.977.700,00

43.247.989,65

823.867,61

42301

Soziale Sicherung – Sonstige Ausz.

310.700,00

370.498,13

59.798,13

51502

Liegenschaftsmanagement

3.819.200,00

4.640.844,39

298.117,49

53201

BBZ RD-Eck – Transferausz.

1.883.600,00

2.118.875,00

235.275,00

53501

Bauplanung – Personalausz.

207.900,00

315.369,21

107.469,21

Noch zu genehmigende Auszahlungen im Finanzhaushalt

3.686.804,29

*) Bemerkung: Die Überschreitung wird in der Höhe dargestellt, die nach Abzug von Minderaufwendun-

          gen/-auszahlungen, Mehrerträgen und gesondert genehmigten Überschreitungen  in den

           Budgets entstanden ist.

 

c) Gemäß § 26 (2) GemHVO-Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

Es wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.322.352,96 € erzielt. Aus den Haushaltsjahren 2011 und 2012 war insgesamt ein Fehlbetrag in Höhe von insgesamt 7.247.046,54 € vorzutragen. Durch Verwendung des Jahresüberschusses 2013 in Höhe von 1.322.352,96 € zum Ausgleich der vorgetragenen Jahresfehlbeträge verringern sich diese in der Bilanz zum 31.12.2013 auf 5.924.693,58 €.

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Unterausschuss Rechnungsprüfung beschließt, dem Hauptausschuss vorzuschlagen, dem Kreistag zu empfehlen:

a)      den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2013 gemäß §95 n GO i.V.m. § 57KrO zu beschließen,

b)      die Haushaltsüberschreitungen 2013 in Höhe von 2.681.329,26 € (Aufwendungen Ergebnishaushalt) bzw. 3.686.804,29 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) und 78.674,99 € (Auszahlungen Investitionen) zu genehmigen,

c)      den Jahresüberschuss in Höhe von 1.322.352,96 € zum teilweisen Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages zu verwenden.

 

Der Hauptausschuss beschließt auf Vorschlag des Unterausschusses Rechnungsprüfung, dem Kreistag zu empfehlen:

a)      den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2013 gemäß §95 n GO i.V.m. § 57KrO zu beschließen,

b)      die Haushaltsüberschreitungen 2013 in Höhe von 2.681.329,26 € (Aufwendungen Ergebnishaushalt) bzw. 3.686.804,29 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) und 78.674,99 € (Auszahlungen Investitionen) zu genehmigen,

c)      den Jahresüberschuss in Höhe von 1.322.352,96 € zum teilweisen Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages zu verwenden.

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses,

a)      den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2013 gemäß §95 n GO i.V.m. § 57KrO,

b)      die Haushaltsüberschreitungen 2013 in Höhe von 2.681.329,26 € (Aufwendungen Ergebnishaushalt) bzw. 3.686.804,29 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) und 78.674,99 € (Auszahlungen Investitionen) zu genehmigen,

c)      den Jahresüberschuss in Höhe von 1.322.352,96 € zum teilweisen Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages zu verwenden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja, siehe Sachverhalt

 

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Anlagen

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