Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/638
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 1.4 Finanzen
- Bearbeiter/in:
- Mira Brück
- Ansprechpartner/in:
- Brück, Mira
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Unterausschuss Rechnungsprüfung
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Beratung
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24.09.2015
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Beratung
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08.10.2015
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●
Erledigt
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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23.11.2015
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
entfällt
2. Sachverhalt:
a) Gemäß § 95 m der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 57 Kreisordnung hat der Kreis zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss ist gemäß § 95 n Gemeindeordnung durch das Rechnungsprüfungsamt zu prüfen. Gemäß Schlussbemerkung des Rechnungsprüfungsamtes hat die Prüfung, ob
- der Haushaltsplan eingehalten ist,
- die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
- bei Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens-, Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,
- das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
- der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
- der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt. Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Kommunen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises.
b) Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen dürfen gemäß § 95 d Gemeindeordnung in Verbindung mit § 57 Kreisordnung nur gleistet werden, wenn der Kreistag zugestimmt hat.
In Fällen, die keinen Aufschub dulden oder bei unerheblichen über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen kann der Landrat die Zustimmung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen erteilen. Gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 ist der Landrat ermächtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zur Höhe von 50.000 € zuzustimmen. Die Genehmigung des Kreistages gilt in diesen Fällen als erteilt.
Die im Jahresabschluss 2013 ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen setzen sich folgendermaßen zusammen:
Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2013 – Aufwendungen Ergebnishaushalt | ||
Bezeichnung | Ergebnishaushalt – in Euro | |
Nicht zahlungswirksame Mehraufwendungen | 2.639.386,84 | |
durch Mehrerträge gedeckte Überschreitungen | 2.824.246,66 | |
vom Kreistag pauschal genehmigte Überschreitungen | 287.515,06 | |
Vom Kreistag genehmigte Überschreitungen | 0,00 | |
vom Kreistag noch zu genehmigende Überschreitungen | 2.681.329,26 | |
Zusammen | 8.432.477,82 | |
Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2013 – Auszahlungen | ||
Bezeichnung | Lfd. Verwaltungstätigkeit | Investitionen |
Durch Mehreinzahlungen gedeckte Überschreitungen | 827.794,41 | 1.227,88 |
vom Kreistag pauschal genehmigte Überschreitungen | 373.543,26 | 51.768,69 |
vom Kreistag genehmigte Überschreitungen | 0,00 | 0,00 |
vom Kreistag noch zu genehmigende Überschreitungen | 3.686.804,29 | 78.674,99 |
Zusammen | 4.888.141,96 | 131.671,56 |
Die vom Kreistag noch zu genehmigenden Haushaltsüberschreitungen sind bei folgenden Budgets aufgetreten:
Budget | Bezeichnung | Ansatz | Ergebnis
Euro | Über- schreitung *) Euro |
01101 | Kreisorgane - Personalaufwendungen | 484.700,00 | 551.876,02 | 67.176,02 |
10102 | Organisation und IT – Sonst. Aufwendungen | 636.800,00 | 726.465,08 | 89.665,08 |
10103 | Datenschutz – Personalaufwendungen | 75.100,00 | 190.613,58 | 115.513,58 |
21101 | Ordnungswesen – Personalaufwendungen | 1.323.700,00 | 1.386.740,32 | 63.040,32 |
25102 | Beteiligungsverwaltung - Transferaufwendungen | 445.800,00 | 588.570,80 | 142.770,80 |
31601 | Jugendarbeit – Sonst. Aufwendungen | 3.122.900 | 4.036.116,74 | 613.501,92 |
40301 | Leistungen nach dem SGB II – Sonst. Aufwendungen | 32.598.000,00 | 33.415.829,24 | 817.829,24 |
42301 | Soziale Sicherung - Transferaufwendungen | 40.977.700,00 | 43.590.996,17 | 771.832,30 |
Noch zu genehmigende Aufwendungen im Ergebnishaushalt | 2.681.329,26 | |||
10102 | Organisation und IT – Ausz. für Sach- und Dienstl. | 48.500,00 | 145.495,35 | 96.995,35 |
10102 | Organisation und IT – Sonstige Ausz. | 636.800,00 | 722.967,69 | 78.388,14 |
10103 | Datenschutz – Personalausz. | 75.100,00 | 152.582,03 | 77.482,03 |
21101 | Ordnungswesen – Personalausz. | 1.323.700,00 | 1.383.116,23 | 59.416,23 |
23101 | Verkehrsaufsicht – Sonstige Ausz. | 525.500,00 | 668.704,60 | 90.022,27 |
25102 | Beteiligungsverwaltung – Transferausz. | 445.800,00 | 588.570,80 | 142.770,80 |
31601 | Jugendarbeit – Sonstige Ausz. | 3.122.900,00 | 4.033.650,09 | 910.750,09 |
40301 | Leistungen nach dem SGB II – Sonstige Ausz. | 32.598.000,00 | 33.411.921,15 | 813.921,15 |
42301 | Soziale Sicherung – Transferausz. | 40.977.700,00 | 43.247.989,65 | 823.867,61 |
42301 | Soziale Sicherung – Sonstige Ausz. | 310.700,00 | 370.498,13 | 59.798,13 |
51502 | Liegenschaftsmanagement | 3.819.200,00 | 4.640.844,39 | 298.117,49 |
53201 | BBZ RD-Eck – Transferausz. | 1.883.600,00 | 2.118.875,00 | 235.275,00 |
53501 | Bauplanung – Personalausz. | 207.900,00 | 315.369,21 | 107.469,21 |
Noch zu genehmigende Auszahlungen im Finanzhaushalt | 3.686.804,29 |
*) Bemerkung: Die Überschreitung wird in der Höhe dargestellt, die nach Abzug von Minderaufwendun-
gen/-auszahlungen, Mehrerträgen und gesondert genehmigten Überschreitungen in den
Budgets entstanden ist.
c) Gemäß § 26 (2) GemHVO-Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Es wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.322.352,96 € erzielt. Aus den Haushaltsjahren 2011 und 2012 war insgesamt ein Fehlbetrag in Höhe von insgesamt 7.247.046,54 € vorzutragen. Durch Verwendung des Jahresüberschusses 2013 in Höhe von 1.322.352,96 € zum Ausgleich der vorgetragenen Jahresfehlbeträge verringern sich diese in der Bilanz zum 31.12.2013 auf 5.924.693,58 €.
Beschlussempfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Unterausschuss Rechnungsprüfung beschließt, dem Hauptausschuss vorzuschlagen, dem Kreistag zu empfehlen:
a) den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2013 gemäß §95 n GO i.V.m. § 57KrO zu beschließen,
b) die Haushaltsüberschreitungen 2013 in Höhe von 2.681.329,26 € (Aufwendungen Ergebnishaushalt) bzw. 3.686.804,29 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) und 78.674,99 € (Auszahlungen Investitionen) zu genehmigen,
c) den Jahresüberschuss in Höhe von 1.322.352,96 € zum teilweisen Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages zu verwenden.
Der Hauptausschuss beschließt auf Vorschlag des Unterausschusses Rechnungsprüfung, dem Kreistag zu empfehlen:
a) den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2013 gemäß §95 n GO i.V.m. § 57KrO zu beschließen,
b) die Haushaltsüberschreitungen 2013 in Höhe von 2.681.329,26 € (Aufwendungen Ergebnishaushalt) bzw. 3.686.804,29 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) und 78.674,99 € (Auszahlungen Investitionen) zu genehmigen,
c) den Jahresüberschuss in Höhe von 1.322.352,96 € zum teilweisen Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages zu verwenden.
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses,
a) den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2013 gemäß §95 n GO i.V.m. § 57KrO,
b) die Haushaltsüberschreitungen 2013 in Höhe von 2.681.329,26 € (Aufwendungen Ergebnishaushalt) bzw. 3.686.804,29 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) und 78.674,99 € (Auszahlungen Investitionen) zu genehmigen,
c) den Jahresüberschuss in Höhe von 1.322.352,96 € zum teilweisen Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages zu verwenden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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