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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/625

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt: 

Mit dem Einstieg in den BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) Digitalfunk haben sich die Kreise und kreisfreien Städte an den Betriebskosten des Digitalfunknetzes aufgrund der Mitnutzung zu beteiligen. Im Februar 2011 ist zwischen dem Land Schleswig-Holstein, dem Landkreistag und dem Städtetag eine Verwaltungsvereinbarung über die Verteilung der Kosten der Unterhaltung und des Betriebes des Digitalfunknetzes geschlossen worden, der die Kreise und kreisfreien Städte beizutreten haben.

 

Die jährlichen Betriebskosten sind für die ersten fünf Jahre auf 5,27 Mio Euro gedeckelt.

 

Die vertikale Verteilung sieht vor, dass das Land Schleswig-Holstein 75 % und die Kreise und kreisfreien Städte 25 % der Kosten (1.317.500 Euro) tragen.

 

Die horizontale Verteilung der Kosten der kommunalen Seite erfolgt nach den abrechenbaren Einsätzen des Rettungsdienstes. Ferner wird der kommunale Anteil zu 70 % aus den Rettungsdienstentgelten refinanziert.

 

Die jährliche finanzielle Belastung durch den Beitritt zum BOS Digitalfunk für den Kreis Rendsburg-Eckernförde berechnet sich demnach wie folgt:

 

 

 

Schleswig-Holstein

Rendsburg-Eckernförde

Entgeltfähige Rettungsdiensteinsätze

456.200

26.740

Prozentanteil an den Einsätzen in S-H

100 %

5,8615 %

Kosten Digitalfunk (25 % von 5,27 Mio EUR)

1.317.500 EUR

77.225 EUR

Entgeltfähige Rettungsdienstkosten (70 %)

 

54.057 EUR

Andere Kosten (Feuerwehr, KatS) 30 %

 

23.167 EUR

 

Von dem auf den Kreis entfallenden jährlichen Anteil in Höhe von 77.225 EUR werden somit 54.057 EUR durch die RKiSH refinanziert, sodass ein Nettobetrag von 23.167 EUR den Kreishaushalt künftig belastet.

 

Die Erklärung des Beitritts zur Verwaltungsvereinbarung löst allein noch keine Zahlungsverpflichtung aus. Diese entsteht erst mit der Umstellung des operativen Rettungsdienstes auf Digitalfunk; hiervon ist ab 2016 auszugehen.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, zur Teilnahme am BOS Digitalfunk den Beitritt zum Digitalfunknetz der schleswig-holsteinischen Behörden mit Sicherheitsaufgaben zu erklären und der Verwaltungsvereinbarung über die Verteilung der Kosten der Unterhaltung und des Betriebes des Digitalfunknetzes beizutreten. Die erforderlichen Mittel sollen ab dem Haushaltsjahr 2016 bereitgestellt werden.

 

Der Kreistag beschließt, zur Teilnahme am BOS Digitalfunk den Beitritt zum Digitalfunknetz der schleswig-holsteinischen Behörden mit Sicherheitsaufgaben zu erklären und der Verwaltungsvereinbarung über die Verteilung der Kosten der Unterhaltung und des Betriebes des Digitalfunknetzes beizutreten. Die erforderlichen Mittel sollen ab dem Haushaltsjahr 2016 bereitgestellt werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

siehe Sachverhalt

 

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