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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/371-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:  entfällt

 

 

 

2. Sachverhalt: 

Der Prozess zur Erarbeitung einer Zukunftsstrategie für den Kreis Rendsburg-Eckernförde ist in 2015 gestartet und wird konzeptionell in 2016 fortgeführt. In 2015 wurde zur Finanzierung eine teilweise Umwidmung des bisherigen Tourismusbudgets vorgenommen. Hierzu gibt es einen Beschluss des Regionalentwicklungsausschusses vom 22.01.2015 (VO/2014/371).

Schon jetzt wird deutlich, dass die Bereiche Lebensqualität, Aufenthaltsqualität, Freizeit für die Zukunftsfähigkeit des Kreises Rendsburg-Eckernförde eine herausragende Stellung einnehmen. Im Wettbewerb um Unternehmen, Fachkräfte sowie Tages- und Übernachtungsgäste gegenüber anderen Regionen sind dies wichtige Faktoren, um eine attraktive, lebenswerte Region zu gewährleisten.

Diese Themen sind nahezu deckungsgleich mit den Interessenfeldern der Lokalen Tourismus Organisationen (LTO) im Kreisgebiet. Impulse in diesen Feldern kommen der einheimischen Bevölkerung gleichsam wie dem Tourismus zugute und erhöhen die Standortattraktivität.

Von daher soll schon jetzt die projektbezogene Tourismusförderung in 2016 wieder aufgenommen werden, um erste Impulse für die Zukunftsfähigkeit setzen zu können.

Die LTO sind aufgefordert, für mögliche Projekte Ideen zu entwickeln. Insgesamt stehen hierfür in 2016 35.000€ zur Verfügung. Es soll sich hierbei um reine Projektmittel handeln und nicht um Beiträge zur Basisfinanzierung der LTO-Arbeit.

Die weitere Erarbeitung der Zukunftsstrategie soll in 2016 ohne externe Beratung in Eigenregie durchgeführt werden, sodass die Mittel für o.g. Projekte eingesetzt werden können.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag: Eine Beschlussfassung erfolgt nach der Beratung im Regionalentwicklungsausschuss.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Teilverwendung des Budgets aus der Kostenstelle „Zukunftsstrategie/Tourismus“ der Wirtschaftsförderung des Kreises Rendsburg-Eckernförde (WFG) in Höhe von 35.000 € jährlich.

 

 

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