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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2015/642

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

 

2. Sachverhalt: 

 

Durch öffentlich-rechtlichen Vertrag sind Verwaltungsgemeinschaften nach § 19 a GkZ mit Einrichtung einer gemeinsamen Koordinierungsstelle zwischen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und den 10 weiteren schleswig-holsteinischen Kreisen gebildet worden. Der Vertrag wurde nach entsprechender Gremienbefassung mit Schreiben vom 01.10.2014 durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde vorsorglich mit Wirkung zum 31.12.2016 gekündigt.

 

In einer Sonderlandrätekonferenz am 17.02.2015 wurde über die zukünftige Rechtsform für die KOSOZ beraten und sind Beschlüsse hierzu gefasst worden. Aufgrund der Beschlussfassungen ist - vorbehaltlich der Gremienentscheidungen der elf Kreise - eine Verselbständigung der KOSOZ in ein Kommunalunternehmen in der Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) angestrebt. Beabsichtigt ist im Rahmen der Aufgabenerledigung auch eine unmittelbare Verbindung des Vertragsmanagements mit der Durchführung von Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

 

Aufgrund einer vom Schleswig-Holsteinischen Landkreistag (SHLT) für seine Mitglieder erstellten Beschlussvorlage erfolgten Vorbefassungen in den Gremien der Kreise. Entwürfe des Vertrags und der Satzung zur Errichtung der AöR sind in Arbeit und sollen nach einer Vorstandsbefassung beim SHLT zur Beschlussfassung an die Gremien der Kreise weitergeleitet werden. Hiermit ist im September 2015 zu rechnen. Beabsichtigt ist die Errichtung der Anstalt zum 01.01.2016. Dieser Termin ist zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der KOSOZ hinsichtlich der Personalsituation, zur Gestaltung der Übergänge der Finanzbewirtschaftung und hinsichtlich des Aufbaus der Prüfinstitution mit den kreisfreien Städten bedeutsam. Dieses gilt auch für die künftige Finanzausstattung, da der Auszahlungsbetrag der Koordinierungsmittel in einer Abhängigkeit zum Aufbau der Prüfinstitution steht.

 

Zur Gestaltung der Übergänge sind diverse Vorüberlegungen erfolgt. Beim SHLT ist hierzu seit Juli 2015 eine Lenkungsgruppe eingerichtet worden. Diese befasst sich mit der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Im Hinblick auf die Verselbständigung sind Entscheidungen und notwendige Prozesse vorzubereiten bzw. erforderlichenfalls umzusetzen. Dieses bezieht sich im Wesentlichen auf eine Beteiligung bei der Erstellung der Entwürfe des Vertrags und der Satzung, Personalangelegenheiten, den Sitz und Räumlichkeiten der Anstalt sowie die Personal- und Finanzbewirtschaftung.

 

 

Andreas Nielsen

Geschäftsführer

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

 

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