Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2015/632
Grunddaten
- Betreff:
-
Fallzahlen in der Eingliederungshilfe - Mitteilung zum Finanz-Zwischenbericht Januar – April 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 4 Soziales, Arbeit und Gesundheit
- Bearbeiter/in:
- Katrin Schliszio
- Ansprechpartner/in:
- Schröder, Max-Detlef
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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03.09.2015
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: /
2. Sachverhalt:
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 09.07.2015 die Verwaltung gebeten, zu Blatt 29 (Fallzahlen in der Eingliederungshilfe) aus dem Budgetbericht / Monatsbericht April zu prüfen, ob der Prognosewert ggfs. anzupassen sei und ob es Auswirkungen auf den Haushalt gebe und um eine Übersicht mit den Vorjahreswerten.
Wie auch in den Vorjahren ist in der Eingliederungshilfe mit steigenden Fallzahlen zu rechnen. Für 2015 wurde mit 3.584 Fällen geplant.
Der aktuelle Mittelwert beträgt 3.694 Fälle (Stand Juli 2015),
zum Jahresende 2014 waren 3.557 Fälle und
zum Jahresende 2013 waren 3.476 Fälle im Hilfesystem.
Kosten : Planung 2015 60.287.000 €
Ergebnis 2014 59.865.000 €
Ergebnis 2013 58.361.000 €
Ergebnis 2012 56.622.000 €
Die Fallzahlensteigerung 2015 ist hauptsächlich im ambulanten Bereich zu verzeichnen. Vergleichszahlen im ambulanten Bereich :
Planwert für 2015: 1.148 Fälle,
der aktuelle Mittelwert beträgt 1.238 Fälle (Stand Juli 2015),
zum Jahresende 2014 1.133,
zum Jahresende 2013 1.083.
Vergleichszahlen im stationären Bereich:
Planwert für 2015: 2436 Fälle,
der aktuelle Mittelwert beträgt 2.456 Fälle (Stand Juli 2015),
zum Jahresende 2014 2.424,
zum Jahresende 2013 2.393.
Die Steigerungen der Fallzahlen werden einen höheren Finanzbedarf in der Eingliederungshilfe auslösen. Derzeit lässt sich der zusätzliche Finanzbedarf noch nicht abschließend beziffern, da innerhalb des Fachbereiches 4 (mit Fachdienst 4.2) vorab ein (Teil-)Ausgleich zu prüfen ist. Über die Höhe der überplanmäßigen Ausgaben ist ein entsprechender Beschlussvorschlag dem Hauptausschuss vorzulegen.
An den Kosten der Sozialhilfeaufwendungen (ambulant und stationär) ist das Land mit 80 % und der Kreis mit 20 % beteiligt (Budgetregelung).
