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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/630

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

2. Sachverhalt: 

Seit 2013 werden die Einnahmen in den Bereichen Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde im Kreishaus Rendsburg an einem Kassenautomaten abgewickelt. Die zuvor eingerichtete Barkasse, die mit einem Mitarbeiter bzw. einer Mitarbeiterin besetzt war, wurde geschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger können ihre Gebühren bar oder mit EC-Karte am Automaten bezahlen.

 

Nun ist in der Stabsstelle Finanzen ebenfalls vorgesehen, die bisher vorhandene Barkasse, die mit einer Mitarbeiterin besetzt ist, zu schließen und dafür einen weiteren Kassenautomaten zu beschaffen. Die bisher eingesetzte Mitarbeiterin, wird zum Jahreswechsel altersbedingt ausscheiden. Im Zuge der Neubesetzung der Stelle ist vorgesehen, den Aufgabenbereich neu zu strukturieren. Derzeit wird die Barkasse insbesondere von Bürgerinnen und Bürgern aufgesucht, die in den Bereichen Jagd- und Waffenbehörde, Ausländerbehörde, Veterinäramt oder Gesundheitsamt Dienstleistungen nachfragen. Die Öffnungszeiten der Barkasse entsprechen den Geschäftszeiten der Verwaltung. Dies bindet erhebliche personelle Kapazitäten in der Kasse (durchschnittlich ca. 30 % der Tätigkeit einer Vollzeitstelle, in Spitzenzeiten – Jagdscheinsaison ca. 50 %), da in diesen Zeiten immer eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter für die Barkasse zur Verfügung stehen muss. Dieser Mitarbeiter bzw. diese Mitarbeiterin unterbricht dann ihre Arbeit, um die Kundschaft zu bedienen.  Im Rahmen der 2014 durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH in der Stabsstelle Finanzen durchgeführten Organisationsuntersuchung wurde empfohlen, einen weiteren Kassenautomaten anzuschaffen. Für den Bereich der Kasse wurde im Rahmen der Untersuchung eine Überlastung festgestellt. Durch den Einsatz eines Kassenautomaten würde sich im Bereich der Barkasse eine Entlastung (ca. 20 % einer Vollzeitstelle) ergeben. Für die Abrechnung und Befüllung des Kassenautomaten wird mit ca. 10 – 15 % einer Vollzeitstelle gerechnet. Bei der Neubesetzung der Stelle, die dann anstelle der Besetzung der Barkasse die Betreuung des Kassenautomaten übernehmen wird, würde sich eine Einsparung von rd. 15.000 € jährlich ergeben.

 

Wesentlich für die Anschaffung eines Kassenautomaten ist außerdem die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Eine Besichtigung der Kassenräume durch den Sicherheitsingenieur und die Polizei hat für die Barkasse ergeben, dass dort zur dauerhaften Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Umbauten (u.a. Einbau von Panzerglas) durchgeführt werden müssten. Bei Anschaffung eines Kassenautomaten haben die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht mehr im direkten Kundenkontakt mit Bargeld zu tun, da die Abrechnung des Automaten in geschlossenen Räumen erfolgen wird. Mit dieser Maßnahme wird eine deutliche Verbesserung der Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreicht. 

 

Es ist daher beabsichtigt, einen weiteren Kassenautomaten zu beschaffen und im Erdgeschoss des Kreishauses im Bereich der ehemaligen Information zu installieren. Dort können Bürgerinnen und Bürger dann ihre Kassengeschäfte in bar oder per EC-Karte erledigen. Im Einzelfall sind auch Auszahlungen an diesem Automaten möglich. Es ist vorgesehen, ebenso wie in der Zulassungsstelle einen Automaten der Firma Hess Cash Systems zu beschaffen, da mit dem bereits vorhandenen Gerät die Software und einige weitere grundlegende Einrichtungen erworben wurden, die bei einem weiteren Gerät nicht erneut beschafft werden müssen. Die Kosten würden sich nach einem Angebot der Firma Hess auf rd. 50.000 € belaufen. Für den Umbau im Erdgeschoss wurden Mittel durch den Fachdienst Gebäudemanagement in den Haushalt eingeplant.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, für die Beschaffung eines Kassenautomaten außerplanmäßig 50.000 € bereitzustellen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt 2015 sind Mittel für den Kassenautomaten nicht vorgesehen. Damit der Kassenautomat zu Beginn des Jahres 2016 zur Verfügung steht, müsste ein entsprechender Auftrag im 3. Quartal 2015 erteilt werden. Daher wird um die außerplanmäßige Bereitstellung der benötigten Mittel in Höhe von 50.000 € gebeten. Demgegenüber stehen Einsparungen von rd. 15.000 € jährlich bei den Personalaufwendungen.

 

 

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