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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/624

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt: 

Dem Hauptausschuss wurde bereits berichtet, dass verwaltungsseitig die Vorbereitungen für die Einführung des BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) Digitalfunk laufen. Hierfür ist eine Digitale Servicestelle einzurichten. Die Verhandlungen mit der Landeshauptstadt Kiel sowie dem Kreis Plön für eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung stehen kurz vor dem Abschluss. Es ist beabsichtigt, für die nächste Sitzung des Hauptausschusses einen entsprechenden Vertragsentwurf vorzulegen.

 

Für die gemeinsame Servicestelle ist vorgesehen, dass teilweise Aufgaben zentral bei der Landeshauptstadt Kiel wahrgenommen werden und entsprechende Satelliten in den Feuerwehrtechnischen Zentralen der Kreise, als Anlaufstelle und Ansprechpartner für die Freiwilligen Feuerwehren, betrieben werden.

 

In der Kreisverwaltung waren Aufgaben aus dem Bereich „Funk“ bislang formal mit einem minimalen Stellenanteil bei einem Sachbearbeiter in der Fachgruppe „Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz“ angesiedelt. Einzige Aufgabe für den Kreis war es bislang, die erforderlichen Anlagen zur überörtlichen Alarmierung und Nachrichtenvermittlung einzurichten und zu unterhalten. Mangels entsprechender Fachlichkeit auf der Verwaltungsseite wird diese Aufgabe in der Praxis allerdings vom ehrenamtlichen Funkbeauftragten des Kreisfeuerwehrverbandes wahrgenommen. Auch in der Feuerwehrtechnischen Zentrale des Kreises war der Aufwand für den Analogfunk nur gering.

 

Durch die Umstellung vom analogen auf digitalen Funkverkehr ändern sich die vom Kreis wahrzunehmenden technischen Anforderungen nunmehr grundlegend.

Die am Digitalfunk „teilnehmenden“ BOS haben nach dem verbindlichen „Betriebskonzept für den Digitalfunk“ die Einrichtung und den Betrieb von Digitalfunk-Servicestellen sicherzustellen.

Folgende Aufgaben sollen im Satelliten in der Feuerwehrtechnischen Zentrale wahrgenommen werden:

  • Mitwirkung bei der technischen Koordination der Digitalfunkmigration
  • Programmierung und Funktionstests von Endgeräten
  • Einbau von BSI-Sicherheitskarten in Endgeräte
  • Pflege des zentralen Datenbestandes für Funkgeräte und Sicherheitskarten
  • Koordination der Endgeräteverteilung
  • Durchführung von Firmware und Softwareupdates (für sämtliche der rd . 2.700 Funkgeräte; ca. zweimal im Jahr)
  • Beratung der Nutzer in technischen Fragen
  • Schulung von Endanwendern

 

Diese Aufgaben sind im Rahmen des analogen Funkbetriebes nicht angefallen!

 

Mit der Errichtung einer gemeinsamen Servicestelle entsteht für die Einführung und den Betrieb des Digitalfunks ein zusätzlicher Personalbedarf beim Kreis für die in der Feuerwehrtechnischen Zentrale anfallenden Tätigkeiten von 1,0 VZ-Stellen (EG 6, technische Ausbildung, z. B. Elektriker). Dies entspricht der vom Innenministerium vorgesehen Personalbemessung für diese Funktion.

 

Wie sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt, handelt es sich bei der Einführung des Digitalfunks im Kreis um eine zusätzliche bzw. in wesentlich anderer Qualität wahrzunehmende Aufgabe im Sinne des Personalkostendeckelbeschlusses von 2012.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, im Rahmen der Einführung und Umsetzung des BOS Digitalfunk im Stellenplan eine zusätzliche Stelle E6 im Fachdienst 2.5, Fachgruppe Feuerwehr und Katastrophenschutz, einzurichten und das Personalbudget im Haushaltsplan 2016 um 38.200 € zu erhöhen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

ca. 38.200 € jährlich

 

 

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