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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2015/627

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: /

 

 

2. Sachverhalt:

Der Rufbereitschaftsdienst nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) außerhalb der Dienstzeiten der Kreisverwaltung wird ab 1. Januar 2012 wieder durch den Sozialpsychiatrischen Dienst der Kreisverwaltung sichergestellt.

 

In dem beigefügten Bericht für 2014 sind die Daten der Krisendienste des Rufbereitschafts- und des Tagesdienstes zusammengefasst.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: /

 

 

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Anlagen

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