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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2015/606

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

2. Sachverhalt: 

Sachverhalt:

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat zusammen mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt-, und Raumforschung ein Modellvorhaben ausgeschrieben, das sich mit dem Thema "Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen" beschäftigt. Es wurden 91 Kreise in ganz Deutschland ausgewählt, die sich um die Teilnahme an dem Projekt bewerben können. Grundlage für die Auswahl der Kreise war die prognostizierte demografische Entwicklung der Kreise. Ziel des Bundesministeriums ist es, dass ein Kreis oder eine Region aus jedem Bundesland an dem Modellvorhaben teilnimmt. In Schleswig-Holstein wurden die Kreise Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde und Plön ausgewählt.

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde verfolgt mit dem Kreis Plön das Ziel, unter dem Dach der Kiel Region einen gemeinsamen Antrag zur Teilnahme an dem Modellvorhaben zu stellen. Die Landeshauptstadt Kiel hat signalisiert, das Vorhaben zu unterstützen, sofern dies gewünscht ist.

Beschreibung des Vorhabens:

Mit dem bundesweiten Modellvorhaben "Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen" sind vom demografischen Wandel besonders betroffene Regionen in einem Wettbewerbsverfahren aufgefordert, ausgehend von ihrer regionalen Bevölkerungsentwicklung und ihren längerfristigen Entwicklungsbedingungen innovative Konzepte zu erarbeiten, mit denen in Zukunft sowohl die Daseinsvorsorge und Nahversorgung als auch die Mobilität gewährleistet werden können. Es sollen dabei standortplanerische und verkehrsplanerische Ansätze zusammengeführt werden. Ziel dieser Doppelstrategie ist es, Angebote der Daseinsvorsorge mittel- bis langfristig an räumlich möglichst günstigen Standorten zu bündeln, um damit deren wirtschaftliche Tragfähigkeit und Erreichbarkeit langfristig sicherzustellen.

Der strategische Ansatz des Modellvorhabens setzt auf eine freiwillige, oft aber auch notwendige Kooperation der betroffenen Gebietskörperschaften (Kreise, Städte und Gemeinden) bei der Organisation und Sicherstellung der Daseinsvorsorge. So sollen z.B. gebäudebezogene Infrastrukturen der öffentlichen Daseinsvorsorge (v.a. Kindertagesstätten, Schulen, Feuerwehr, Rettungswesen, Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege – ohne technische bzw. leitungsgebundene Infrastrukturen) und Angebote der Nahversorgung mittel- bis langfristig innerhalb von Gemeinden oder gemeindeübergreifend (in sogenannten „Kooperationsräumen“) an räumlich möglichst gut erreichbaren Standorten und möglichst in „multifunktionalen Gebäuden bzw. Zentren“ gebündelt werden.

In dem Modellvorhaben wird besonderer Wert darauf gelegt, dass neben Politik, Verwaltung, professionellen Anbietern von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge und Nahversorgung sowie Vertretern der Zivilgesellschaft von Beginn an auch die verschiedenen Ziel- und Nutzergruppen (wie Jugendliche, Familien mit Kindern und ältere Menschen) von Daseinsvorsorge und Mobilität vor Ort aktiv in die Entwicklung und Umsetzung von Standortkonzepten und Mobilitätsangeboten eingebunden werden. So können ihre Ideen aufgenommen und die Akzeptanz und Effizienz von künftigen Lösungen gefördert werden.

 

 

Weiteres Vorgehen:

Der Antragsschluss für die Bewerbung ist der 18. September 2015. Die Kiel Region GmbH ist bereit, mit den beiden Kreisen einen gemeinsamen Antrag zu erarbeiten. Im Rahmen der Bearbeitung des Antrages übernimmt die Kiel Region GmbH mit dem Regionalmanagement die Projektleitung und Steuerung des Projektes, das von einem externen Gutachter bearbeitet wird.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Das Projekt wird zu 100 % vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert. Die Kreise müssen keinen Eigenanteil für das Projekt leisten.

Bei einer gemeinsamen Bewerbung mit dem Kreis Plön (Rendsburg-Eckernförde) besteht die Möglichkeit, eine Förderung von 500.000 Euro zu erhalten, von denen 100.000 Euro für eine investive Maßnahme genutzt werden können.

 

 

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