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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2015/580

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

 

2. Sachverhalt: 

 

Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 10. Juni 2010 dafür ausgesprochen, dem Hauptausschuss und den übrigen Ausschüssen im Rahmen der Finanzberichterstattung die Budgetberichte zu den Berichtsstichtagen 30. April und 31. August eines Haushaltsjahres vorzulegen.

 

Als Anlage wird der Zwischenbericht für den Zeitraum Januar bis April 2015 vorgelegt.

 

Die Jahresabschlussarbeiten für 2014 ermöglichen derzeit noch keine verlässliche Prognose auf das endgültige Jahresergebnis. Bei den in den Berichtsblättern enthaltenen Betragsangaben für das Vorjahr handelt es sich um vorläufige Werte, die sich im weiteren Verlauf der Jahresabschlussarbeiten noch verändern können.

 

Insbesondere wird sich das Ergebnis des Gesamthaushaltes (Berichtsblatt 1) infolge einer Gesetzesänderung bezüglich der Rückstellungen für die Nachsorgerücklage noch deutlich verschlechtern. Insoweit wird auf die Mitteilungsvorlage der Stabsstelle Finanzen vom 06.05.2015 verwiesen.

 

Die Berichtsblätter enthalten Prognosen auf das voraussichtliche Jahresergebnis 2015.

Diese – zunächst rechnerisch ermittelten - Prognosen wurden vom jeweiligen Fachbereich auf Schlüssigkeit überprüft. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass die Prognosen den aktuellen Kenntnisstand der Fachbereiche zum Haushaltsvollzug wiedergeben.


Darüber hinaus wurden von den Fachbereichen keine besonderen Sachverhalte zum Haushaltsvollzug mitgeteilt.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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