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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/534

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt

 

2. Sachverhalt: 

Übernahme des Geschäftsanteils der KiWi GmbH an der Kiel Region GmbH durch die LH Kiel

Aktuelle Gesellschafter der Kiel Region GmbH sind der Kreis Plön mit 26,8%, die Kieler Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungs- GmbH und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Rendsburg-Eckernförde mbH mit jeweils 36,6%.

 

Es ist vorgesehen, dass statt der Kieler Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungs GmbH zukünftig die Landeshauptstadt Kiel direkt an der Gesellschaft beteiligt ist.

 

Der von der Landeshauptstadt Kiel geplante Gesellschaftertausch bleibt ohne Auswirkungen auf die Gesellschafterstruktur. Finanzielle Auswirkungen für den Kreis Rendsburg-Eckernförde/die WFG sind mit der Maßnahme nicht verbunden, da sich die jährliche Verlustübernahme an den jeweiligen Gesellschaftsanteilen orientiert. 

 

Änderungen des Gesellschaftsvertrages

§ 7 Aufsichtsrat:

 

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht derzeit aus acht Mitgliedern. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde und die KiWi GmbH/Landeshauptstadt Kiel entsenden – entsprechend ihrer Gesellschaftsanteile - jeweils drei Mitglieder, der Kreis Plön – entsprechend seines Gesellschaftsanteils – zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat. Laut Beschluss des Aufsichtsrates wurde den Verwaltungsspitzen der beteiligten Gebietskörperschaften ein Gastrecht eingeräumt, sofern sie nicht bereits als Mitglieder in den Aufsichtsrat entsandt sind. Da sowohl die KiWi GmbH/Landeshauptstadt Kiel als auch der Kreis Rendsburg-Eckernförde jeweils drei Mitglieder der Selbstverwaltung für den Aufsichtsrat nominiert haben, können die beiden  Gebietskörperschaften mit jeweils vier Personen an den Sitzungen des Aufsichtsrates teilnehmen. Der Kreis Plön hat neben einem Mitglied der Selbstverwaltung die Landrätin als ordentliches Mitglied für den Aufsichtsrat benannt mit der Folge, dass der Kreis Plön mit zwei Personen  an den Sitzungen des Aufsichtsrates teilnimmt.

 

Die Regelung zum Aufsichtsrat im Gesellschaftsvertrag soll nunmehr dahingehend geändert werden, dass der Kreis Rendsburg-Eckernförde und die LH Kiel jeweils drei Personen der Selbstverwaltung und der Kreis Plön zwei Personen der Selbstverwaltung in den Aufsichtsrat entsenden. Die Verwaltungsspitzen sollen geborene Mitglieder des Aufsichtsrates sein, mit der Möglichkeit, ihren Sitz an eine/n Vertreter/in weiterzugeben. Damit würde sich die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder von acht um drei auf elf Mitglieder erhöhen.

 

§ 10 Beirat:

Im Rahmen des Förderprogrammes „Zukunftsprogramm Wirtschaft des Landes Schleswig-Holstein“ (2007-2013) war die Kiel Region GmbH als Geschäftsstelle u. a. für die Beratung von Projektträgern etc. zuständig. Bestandteil der Förderarchitektur des Zukunftsprogramms Wirtschaft in der abgelaufenen Förderperiode war auch der bei der Kiel Region GmbH angesiedelte „Regionalbeirat“, dessen Einrichtung und Zusammensetzung in § 10 des Gesellschaftsvertrages geregelt ist. Da die Kiel Region GmbH in der aktuellen Förderperiode keine Aufgaben als Geschäftsstelle wahrnimmt und die Entscheidungs- und Beteiligungsstrukturen mit Beginn der aktuellen Förderperiode (2014-2010) beim Land zentralisiert wurden, kann die Regelung zum Beirat entfallen.

 

In der dieser Vorlage beigefügten Synopse sind neben den oben genannten weitere redaktionelle Änderungen zusammengefasst dargestellt.

 

Für den Gesellschafter Kreis Rendsburg-Eckernförde/WFG haben die vorgeschlagenen Änderungen des Gesellschaftsvertrages, bis auf die Erhöhung der dem Kreis/der WFG zustehenden Aufsichtsratsmandate von 3 auf 4, keine Auswirkungen.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Übernahme des Gesellschaftsanteils der Kieler Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungs GmbH an der Kiel Region GmbH (KiWi GmbH) durch die Landeshauptstadt (LH) Kiel sowie den in der beigefügten Synopse dargestellten Änderungen des Gesellschaftsvertrages wird zugestimmt.

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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