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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/433-002

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

2. Sachverhalt:

Der Kreis ist Träger der Sternschule. Hierbei handelt es sich um eine Trägerschaft für eine Schule ohne eigene Schülerinnen und Schüler, da diese integrativ in den Grundschulen in Trägerschaft der örtlichen Schulträger beschult werden und deshalb nicht mit der Sternschule ein Schulverhältnis begründet haben. Mit den örtlichen Grundschulträgern, bei denen schulische Sprachfördermaßnahmen durchgeführt werden, wurden Gespräche bezüglich der Neuregelung der Abrechnungsmodalitäten geführt.

 

Eine Neuregelung der Abrechnungsmodalitäten ist bei folgenden Aufwendungsarten beabsichtigt, für die die jeweiligen bisherigen jährlichen Kosten des Kreises dargestellt werden:

 

        Betriebs- und Mietkosten:              rd. 32.800 €

        Sachaufwendungen für Lehr- und Lernmittel:              rd. 14.000 €

        Schülerbeförderungskosten:              rd. 150.000 €

 

Die Anpassung der Abrechnungsmodalitäten für die folgenden Aufwendungsarten wurde wie folgt vom Kreis vorgeschlagen:

 

Aufwendungsart

%-Anteil Kosten Kreis

%-Anteil Kosten örtl. Schulträger

Betriebs- und Mietkosten

0[1]

100

Sachaufwendungen für Lehr- und Lernmittel

0

100

Schülerbeförderung

66,66

33,33

 

Die jeweiligen Schulträger haben dem Vorschlag überwiegend zugestimmt. Ergänzenden Klärungsbedarf besteht noch mit der Stadt Rendsburg, die eine Entscheidung zu den Betriebs- und Mietkosten sowie für die Sachaufwendungen für Lehr- und Lernmittel zurück gestellt haben. Auf den beigefügten Verwaltungsvermerk zum Sachstand der Gesprächsergebnisse mit den jeweiligen örtlichen Schulträgern wird verwiesen, die teilweise um eine Einschätzung der Verwaltung ergänzt wurden.

 

Wegen vergleichsweise größerer Schulwegsentfernungen für Schülerinnen und Schüler (SuS) aus dem Schulverband Wasbek nach Nortorf, beschränkt der Schulverband Nortorf seine Kostenzusage nur für SuS aus dem eigenen Schulverband.

Demnach wird verwaltungsseitig empfohlen, zukünftig eine Beschulung der SuS mit Sprachförderbedarf aus dem Schulverband Wasbek am Standort der Sternschule in Hohenwestedt vorzunehmen. Insoweit wird auf die beiden Anlagen in Gestalt des Verwaltungsvermerkes sowie der Stellungnahme der Schulleitung der Sternschule verwiesen.

 

Für die SuS sowie der IPK-Kinder[2] der Sternschule hat der Kreis zu den jeweiligen Grundschulstandorten eine individuelle Schülerbeförderung organisiert.

Da mehrere Schulträger die Organisation der Schülerbeförderung im Rahmen der Schülerbeförderungssatzung des Kreises selbst durchführen möchten, wurde die Verwaltung um Durchführung einer ergänzenden Abfrage insbesondere zur Art der Schülerbeförderung gebeten.

Die Ergebnisse sind ebenfalls dem als Anlage beigefügten Verwaltungsvermerk zu entnehmen.

 

Demnach würde die Schülerbeförderung überwiegend durch die Schulträger organisiert werden. Da diese dann mit dem regulären Schulbusverkehr durchgeführt werden soll, wäre dies gegenüber der bisherigen Schülerbeförderung mit qualitativen Einbußen für die SuS verbunden.

 

Schlussendlich könnte die Neuregelung der Abrechnungsmodalitäten zu einer Entlastung des Kreishaushalts in Höhe von jährlich rd. 89.100 € führen. Dieser Gesamtbetrag setzt sich wie folgt zusammen:

 

        Betriebs- und Mietkosten:              rd. 25.100 €

        Sachaufwendungen für Lehr- und Lernmittel:              rd. 14.000 €

        Schülerbeförderungskosten:              rd. 50.000 €

 


[1] Wegen Nutzung von Räumlichkeiten für die Zentrale der Sternschule für die Schulleitung und das kreiseigene Personal bei der Rendsburger Grundschule Mastbrook ist hier eine Kostenaufteilung von 30 (Kreis) : 70 (Stadt RD) vorgesehen.

[2] Intensiv-Präventions-Kurse für Kita-Kinder, die vor der Einschulung stehen, erhalten Sprachförderungen in der Schule mit einer Gesamtdauer von 10 Wochen.

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss beschließt, die Sternschule als Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Sprache mit der bisherigen Struktur auch weiterhin in Trägerschaft des Kreises Rendsburg-Eckernförde bestehen zu lassen.

Die Abrechnungsmodalitäten sind auf Basis der schulgesetzlichen Regelungen und gemäß den Gesprächen mit den örtlichen Schulträgern ab dem Schuljahr 2015/2016 wie folgt anzupassen:

  1. Die Schülerbeförderungskosten trägt zu 1/3 der örtliche Schulträger und zu 2/3 der Kreis.
    Die Organisation wird entsprechend der jeweiligen Entscheidung des Schulträgers selbst bzw. vom Kreis organisiert. Hierbei gilt der Grundsatz, dass eine Schülerbeförderung in den vorhandenen Schulbusverkehr unter Einhaltung der Vorgaben der Schülerbeförderungssatzung des Kreises erfolgt. Sollte dies nicht möglich sein, ist wie bisher eine individuelle Beförderung zulässig.
    Für die IPK-Kinder übernimmt der Kreis weiterhin die Organisation der Beförderung und die hierfür entstehenden Beförderungskosten.
  2. Die Betriebs- und Mietkosten für die für Sprachförderungen von der Sternschule am jeweiligen Grundschulstandort genutzten Räumlichkeiten trägt allein der örtliche Schulträger.
    Eine Ausnahme besteht nur am Standort Rendsburg wegen der Nutzung von Räumlichkeiten für die Zentrale der Sternschule für die Schulleitung und das kreiseigene Personal. Mit der Stadt Rendsburg sind ergänzende Verhandlungen zu führen, dass diese die Kosten für die übrigen Therapieräume wie alle anderen Schulträger auch übernimmt.
  3. Die für die Schüler der Sternschule entstehenden gesonderten Sachaufwendungen für Lehr- und Lernmittel trägt allein der örtliche Schulträger.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: Entlastung des Kreishaushalts um rd. 89.100 € jährlich

 

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Anlagen

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