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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/552-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

2. Sachverhalt: 

Der Ausschuss wurde in seiner Sitzung am 18.05.2015 über eine mögliche Verwendung der Budgetüberschüsse informiert. Für eine Verwendung stehen dem Ausschuss aus den Budgetüberschüssen 2013 in 2015 noch ungebundene Mittel in Höhe von rd. 5.460 € zur Verfügung.

 

Bezüglich der DAZ-Zentren an den BBZ wurden folgende ergänzende Informationen durch die Vorsitzende eingeholt:

 

  • Wie viele Schüler aus welchen Ländern werden zurzeit beschult?

BBZ RD-ECK:

Am Standort Eckernförde werden 18 Schülerinnen und Schüler (SuS) beschult, davon je vier aus Afghanistan und Eritrea und je fünf aus Syrien und Kosovo.

Am Standort Rendsburg werden 16 SuS beschult, Herkunftsländer sind: Albanien, Afghanistan, Kosovo, Syrien.

 

BBZ am NOK:

18 SuS nehmen derzeit regelmäßig am Schulunterricht teil. Ein Großteil kommt aus Flüchtlingsländern (Afghanistan, Syrien, Eritrea), und 6 aus den östlichen Ländern.

 

 

  • Wie ist die Entwicklung der Schülerzahlen?

BBZ RD-ECK:

Der Bedarf in Eckernförde ist groß, es erscheint nötig zum neuen Schuljahr eine weitere Klasse einzurichten, es liegen bereits Anfragen in zweistelliger Höhe vor. In RD bleibt es zunächst absprache- und kooperationsgemäß mit dem NOK bei einer Klasse. Allerdings schätzen wir wegen des sich verändernden Status von RD den Bedarf auch als steigend ein.

 

BBZ am NOK:

Eine Klasse wird nicht ausreichen, um dem Ansturm gerecht zu werden. Kommendes Schuljahr wird es 3 Klassen geben. Tendenz ist also ganz klar steigend.

 

  • Wie sind die sprachlichen Voraussetzungen der Schüler, die an den BBZ beschult werden? Anders gefragt: Welche Schüler werden aufgenommen und was passiert mit denjenigen, die nicht aufgenommen werden?

BBZ RD-ECK:

Die Voraussetzung zur Aufnahme soll Sprachlevel A1 sein. SuS mit geringeren Kenntnissen werden von UTS und VHS betreut. Englisch wird häufig vorgefunden und dient als Hilfe zur Verständigung für administrative Dinge. Gegenseitige Hilfe von SuS aus dem gleichen Sprachraum, Willkommenskultur von Neuanmeldungen durch gegenseitige Hilfestellung.

Die Kooperation mit UTS ist sehr gut. UTS kennt die jeweiligen Zahlen und Kapazitäten der BBZ und vermittelt SuS mit entsprechenden Voraussetzungen bis die Kapazität erschöpft ist.  Überhänge sind vorhanden werden aber nicht über das BBZ geregelt.

 

BBZ am NOK:

Die sprachlichen Voraussetzungen sind sehr unterschiedlich. Die noch größere Herausforderung liegt allerdings in den unterschiedlichen Bildungsbiographien. Es ist natürlich einfacher für jemanden eine Sprache zu lernen, der die schulischen Strukturen kennt und evtl sogar schon eine andere Sprache gelernt hat, als für jemanden, der vielleicht noch gar keine oder nur 2-3 Jahre eine Schule besuchen durfte. Aufgenommen werden bisher alle Schülerinnen und Schüler (auch Volljährige). Allerdings werden diejenigen, die noch gar kein deutsch können oder sogar Alphabetisiert werden müssen, an der UTS oder VHS unterrichtet, um danach wieder bei uns in den Unterricht gehen zu können.

 

  • Wie ist die momentane Situation der Landesmittel?

beide BBZ:

Das Land stellt für dieses Kalenderjahr für beide BBZ 1,6 Stellen bereit und je BBZ 25.000 Euro, die aber zweckgebunden sind. Das sind rechnerisch etwa 17 Stunden pro Standort im BBZ RD-ECK. Der Unterrichtsaufwand ist deutlich höher (33 Stunden), so dass für Doppelbesetzung oder Differenzierung wenig Spielraum bleibt. Die Klassen sind somit sehr groß.

 

  • Wofür könnte das Geld verwendet werden, d.h. wo gibt es über die Landesmittel hinaus einen finanziellen Bedarf?

BBZ RD-ECK:

Die Klassenausstattung kann verbessert werden: Lerntafeln, -plakate; Erstausstattung mit Schulutensilien, elektronische Wörterbücher, Lernmittel für Werkstatt- und Hauswirtschaftsunterricht, außerschulisches Lernen, kulturelle Zusatzangebote z.B. Musik oder  Sport etc.

 

BBZ am NOK:

Bedarf gibt es in allen Bereichen: Lehr- und Lernmittel, Sicherheitsschuhe für Praktika und den Werkstattunterricht, Ausflüge, gemeinsame Ausflüge mit deutschen SuS, Aufbau von Patenschaften, interkulturelle Begegnungen, gemeinsames Essen, Aufbau von integrativen Projekten, etc.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss beschließt, die wegen der akuten Flüchtlingsproblematik an beiden Berufsbildungszentren des Kreises neu gebildeten DAZ-Zentren aus den vom Hauptausschuss noch ungebundenen Budgetüberschüssen 2013 in 2015 je zur Hälfte finanziell zu unterstützen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: Ja

 

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