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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2015/579

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt: Die Aufsichtsbehörden nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz haben gemäß §18 Abs. 4 SbStG alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Der beigefügte Bericht umfasst den Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2014.

 

Grundlage der Berichterstattung sind die Daten, die durch die Aufsichtsbehörde im Zuge ihrer Aufgabenwahrnehmung gewonnen werden. Diese Daten werden in der Regel fortlaufend aktualisiert und haben damit keinen einheitlichen Stichtag. Es wird u. a. die Art der in zwei Jahren festgestellten Mängel abgebildet und nicht der Zustand aller Einrichtungen zum Berichtszeitpunkt.

 

Um eine möglichst einheitliche Durchführung der Prüfungen sicherzustellen, hat das zuständige Ministerium nach § 20 Abs. 9 SbStG eine Richtlinie für die Regelprüfungen erlassen.

Die Einführung der Prüfrichtlinie wurde durch eine wissenschaftliche Studie begleitet. Das Ergebnis der Studie liegt zwischenzeitlich vor. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung wird eine entsprechende Anpassung der Prüfrichtlinie vornehmen. Für den Berichtszeitraum 2015/2016 soll dann eine Änderung der Struktur des Berichtes in Anlehnung an die Prüfrichtlinie erfolgen.

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: keine

 

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Anlagen

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