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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/573

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt: 

 

Eine Privatperson aus der Stadt Rendsburg die anonym bleiben möchte, beabsichtigt, damit auch gehbehinderte Schüler und Besucher alle Schulungsräume in der Musikschule erreichen können, der Musikschule einen Betrag von 150.000 € zum Einbau einer Personenaufzugsanlage zu spenden.

 

Spenden können gemäß der Dienstanweisung über den Umgang mit Spenden nach § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung angenommen werden, wenn zuvor der Kreistag über die Annahme der Zuwendung entschieden hat.

 

Eine Investition zugunsten der Herstellung einer Personenaufzugsanlage war in der Haushaltsplanung für das Jahr 2015 nicht vorgesehen.

 

Die Kostenberechnungen des Fachdienstes Gebäudemanagement haben ergeben, dass eine Aufzugsanlage in der Musikschule insgesamt  250.000 € kosten wird.

 

Unter Berücksichtigung der angekündigten Spende ergibt sich folgende Finanzierung:

 

Spendenbetrag:150.000 €

Investition Kreis-RD-ECK  50.000 €

Fördermittel Aktiv-Region  50.000 €

 

Architekturleistungen  20.000 € (wird direkt mit dem Spender abgerechnet)

Aufzugsanlage 130.000 €

Bauleistungen 100.000 €

 

Die für das Jahr 2016 aus Sicherheitsgründen geplante Erhöhung des vorhandenen Treppengeländers mit einen eingeplanten Betrag von 25.000 € kann durch die Anordnung der Personenaufzugsanlage im Treppenauge entfallen.

 

Mit der Person, die den Betrag zur Verfügung stellt, wird ein Vertrag entsprechend der Dienstanweisung über den Umgang mit Spenden vom12.12.2014 geschlossen.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt, dem Kreistag zu beschließen, die Spende in Höhe von 130.000 € anzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt die Kofinanzierung mit Investitionsmitteln des Kreises in Höhe von 50.000 € sicherzustellen und Fördermittel in Höhe von 50.000 bei der Aktiv-Region zu beantragen.

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses, die Spende in Höhe von 130.000 € nach § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung anzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt die Kofinanzierung mit Investitionsmitteln des Kreises in Höhe von 50.000 € sicherzustellen und Fördermittel in Höhe von 50.000 bei der Aktiv-Region zu beantragen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Ausgabe von 50.000 € in diesem Jahr können im Jahr 2016 25.000 € eingespart werden.

 

Die Kosten können durch Einsparungen im Investitionsbereich der Finanzrechnung im Fachdienst Gebäudemanagement ausgeglichen werden.

 

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