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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/569

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

entfällt

 

2. Sachverhalt: 

Im Rahmen des Flüchtlingsgipfels der Landesregierung am 06.05.2015 haben sich die kommunalen Landesverbände und das Land Schleswig-Holstein auf einen so genannten „Flüchtlingspakt“ geeinigt. Danach wird das Land den Kommunen künftig eine Integrationspauschale in Höhe von 900 Euro je Asylbewerber zahlen, die über die Kreise unmittelbar an die kreisangehörigen Gemeinden weiterverteilt werden soll.

 

Da das Land die Kapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen deutlich ausbauen will, um die Verweildauer der Flüchtlinge dort auf künftig 6 bis 8 Wochen zu verlängern, soll die Notwendigkeit der Anerkennung von Unterkünften als Anerkannte Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber (AGU) zukünftig entfallen. Für bestehende oder im Antragsverfahren befindliche Unterkünfte wurde eine Übergangsregelung angekündigt. Bei einer Unterbringung von Asylbewerbern in einer AGU soll jedoch die Integrationspauschale gekürzt werden.

 

Weitere Einzelheiten wurden seitens des Innenministeriums noch nicht bekannt gegeben. Insbesondere ist derzeit noch nicht bekannt, ob die Kürzung der Pauschale auf alle Asylbewerber umgelegt wird oder sich lediglich die Pauschale für die tatsächlich in der AGU untergebrachten Asylbewerber mindert.

 

Die schriftlichen Ergebnisse des „Flüchtlingspakts“ sind den Mitgliedern des Hauptausschusses am 08.05.2015 per E-Mail zugesandt worden.

 

Es wird um Beratung gebeten, ob auch angesichts der geänderten Rahmenbedingungen an der vorgesehenen Erweiterung der Gemeinschaftsunterkunft in Rendsburg und dem damit verbundenen Erwerb einer neuen Liegenschaft festgehalten werden soll.

 

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussfassung nach Beratung

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

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