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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2015/568

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt: 

 

Die Bekämpfung und Verhütung von Tierseuchen ist in Rechtsakten der EU festgelegt und erfolgt in vielen Fällen durch Tötung der betroffenen oder  gefährdeten Tierbestände.

Aufgrund der erheblich gestiegenen Tierzahlen pro Bestand und der Intensivierung des Handelsverkehrs ist die tierschutzkonforme, schnelle und umfassende Tötung großer Tierbestände zum Zweck der Beseitigung des Seuchenherdes und des Schutzes anderer Bestände zu einem zentralen Thema zwischen Tierhaltern, Verbänden und Verwaltung geworden.

 

Bereits im Juni 2011 war der Landkreistag an das zuständige Ministerium herangetreten mit der dringenden Bitte, Gespräche darüber aufzunehmen, wie im Falle eines Seuchengeschehens die Tötung rechtssicher erfolgen kann.

 

Die Beteiligten sind sich einig, dass die Tötung und Entsorgung der Bestände nicht mehr mit den bestehenden personellen Ressourcen bei den Behörden durchzuführen ist. Verantwortlich ist zwar primär der Tierhalter, aber die Veterinärämter sind verantwortlich für die tierseuchen- und tierschutzrechtliche Durchführung der Tötungen.

Unter dem Druck der laufenden Berichterstattung an die EU-Kommission über eine rechtskonforme und zügige Abwicklung des Geschehens ist eine streng rechtskonforme Abwicklung der Bestandstötung dringend geboten.

 

 

Es gibt professionelle Dienstleister, die sich auf die Tötung von Tierbeständen und die anschließende Reinigung und Desinfektion der Stallungen und Zufahrten spezialisiert haben. Diese Firmen bieten sogenannte Stand-by-Verträge an, die zwischen der Firma und den Gebietskörperschaften geschlossen werden. Im Falle einer großen Tierseuchenkrise verpflichtet sich die Firma, umgehend mit Ausrüstung und Personal zur Verfügung zu stehen. Die Tötung, Reinigung und Desinfektion auf dem betroffenen Gebiet erfolgt unter Aufsicht und Anordnung des zuständigen Veterinäramtes.

 

Auf der Landrätekonferenz am 25.09.2014 wurde das Thema erörtert und der Beschluss gefasst, dass eine Beteiligung der Kreise nicht ausgeschlossen wird, sofern sich das Land ebenfalls an der Finanzierung der Vorsorgelösung beteiligt.

 

Inzwischen ist In Schleswig-Holstein eine Kontaktaufnahme zu verschiedenen Anbietern durch eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Ministeriums, des Tierseuchenfonds und der Kreise, erfolgt.  

 

Der Stand-by-Vertrag wird voraussichtlich ca. 120 000,- € pro Jahr kosten. Die Kosten sollen wie folgt aufgeteilt werden: 1/3 Ministerium, 1/3 Tierseuchenfonds, 1/3 Kreise/kreisfreie Städte.

 

Der Anteil von 40.000 € für die Kreise und kreisfreien Städte teilt sich durch 12.  Die 11 Kreise halten jeweils einen Anteil, während sich die 4 kreisfreien Städte lediglich einen Anteil teilen, da es in den kreisfreien Städten kaum landwirtschaftliche Tierhaltungen gibt.

 

Somit würden voraussichtlich Vorhaltekosten von ca. 3000,- € pro Jahr für den Kreis Rendsburg-Eckernförde anfallen. Die Verträge können mit einer maximalen Laufzeit von 5 Jahren abgeschlossen werden.

 

Es wird gebeten, den aktuellen Stand der Verhandlungen zur Kenntnis zu nehmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

ca. 3000 € p. a.

 

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