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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2015/567

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

  1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
     

entfällt

 

2. Sachverhalt: 

 

 

Bei der Planung des Haushalts 2014 wurde von einem Jahresüberschuss von 4.034.000 € ausgegangen. Durch eine Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO-Doppik) wird es zu einer Verschlechterung des Jahresergebnisses 2014 kommen.

 

 

Nach § 41 Abs. 8 GemHVO-Doppik in der Fassung vom 20.09.2013 hatten die Gemeinden die Wahlmöglichkeit, Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen. Von dieser Wahlmöglichkeit hat der Kreis Rendsburg-Eckernförde Gebrauch gemacht, sodass der Zahlungsplan der Nachsorge entsprechend abgezinst worden ist.

 

 

Mit der Änderung der GemHVO-Doppik vom 02.12.2014 ist der § 41 Abs. 8 ersatzlos gestrichen worden, sodass nach derzeitigem Rechtsstand die Möglichkeit der Abzinsung weggefallen ist.

 

 

Für die Nachsorgerückstellung hat das folgende Auswirkungen:

 

 

Stand

Nachsorge-rückstellung

Bestand

Reduzierung*

Rückstellung

(Ertrag)

Erhöhung

Rückstellung

(Aufwand)

Saldo

31.12.2013

17.722.173,96 €

 

 

 

31.12.2014

(mit Abzinsung)

17.356.371,64 €

539.061,89

173.259,57

+ 365.802,32

31.12.2014

(ohne Abzinsung)

25.896.887,17 €

539.061,89

8.713.775,10 €

- 8.174.713,21

Differenz:

- 8.540.515,53

 

*) Der Reduzierung der Rückstellung steht eine Zahlung in gleicher Höhe an die AWR gegenüber; diese Position ist somit ergebnisneutral.

 

 

Durch den Wegfall der Abzinsungsmöglichkeit ist eine Erhöhung der Rückstellung (Aufwand) in Höhe von 8.713.775,10 € vorzunehmen, um in der Bilanz einen Rückstellungsbestand in Höhe von 25.896.887,17 € zu erhalten. Für den Kreis Rendsburg-Eckernförde bedeutet dies eine Verschlechterung in Höhe von 8.540.515,53 €, da mit Abzinsung lediglich eine Erhöhung der Rückstellung (Aufwand) in Höhe von 173.259,57 € entstanden wäre.

 

 

Für den Jahresabschluss 2014 ergibt sich eine Planüberschreitung in Höhe von 7.749.175,10, da als Haushaltsansatz für die Erhöhung der Nachsorgerückstellung bereits ein Betrag in Höhe von 964.600 € geplant war.

 

 

Das vorläufige Ergebnis für den Jahresabschluss 2014 liegt zurzeit noch nicht vor, so dass noch keine Aussage darüber möglich ist, in welchem Umfang sich das Jahresergebnis insgesamt von dem geplanten Jahresüberschuss von 4.034.000 € entfernen wird. Die Verwaltung wird in der nächsten Sitzung über den Stand des Jahresabschlusses 2014 berichten.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Verschlechterung Jahresergebnis 2014

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