Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/564
Grunddaten
- Betreff:
-
Verteilung der Zuschüsse für die Tierschutz-Organisationen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 2 Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
- Bearbeiter/in:
- Dr. Manuela Freitag
- Ansprechpartner/in:
- Dr. Freitag, Manuela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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28.05.2015
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
Entfällt
2. Sachverhalt:
Nach der Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2015 werden für die Tierschutz-Organisationen insgesamt Zuschüsse in Höhe von 27.000 € gewährt. Nunmehr ist darüber zu entscheiden, wie die konkrete Verteilung der Mittel auf die einzelnen Organisationen erfolgen soll.
Nach dem Vorschlag der Verwaltung sollten 9 Organisationen berücksichtigt werden, die seit vielen Jahren unentgeltlich folgende Tätigkeiten im Rahmen des Tierschutzes für den Kreis erbringen:
-Einfangen von Tieren,
-Transport von Tieren,
-Bereitstellung von Transportkisten,
-Unterbringung und Pflege der Tiere,
-Besuche bei praktizierenden Tierärzten,
-Weitervermittlung der Tiere,
-Kastration wildlebender Katzen,
-Einfangen und Unterbringung gefährlicher Hunde.
Bei den Organisationen handelt es sich um die Tierschutzvereine Eckernförde, Kiel, Neumünster, Rendsburg, Schleswig und Weidefeld/Kappeln, um die Tierhilfe „Arche Noah“ in Rendsburg, die Hundeschulen für gefährliche Hunde Ernst Hoff, Mühbrook und Klaus Meyer, Armstedt.
Diese Einrichtungen haben zum größten Teil Verträge mit den Ämtern und Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde zur Unterbringung von Fundtieren.
Die Berechnung des Zuschusses an die Tierschutz-Organisationen erfolgte anhand der Einwohnerzahlen der jeweiligen Vertragsgemeinde. Es wurden 10 Cent pro Einwohner berechnet und die Summe der Einwohner pro Amt bzw. Gemeinde der Organisation angerechnet, die mit dem Amt oder der Gemeinde einen Vertrag hat.
Beispiel: Der Tierschutzverein Neumünster hat Verträge für die Unterbringung von Fundtieren mit dem Amt Mittelholstein (23.819 Einwohner) und der Gemeinde Wasbek (2.213 Einwohner). Der Zuschuss beträgt damit 2500,- €.
Diejenigen Tierschutz-Organisationen, die keine oder nur eine geringe Kapazität für die Unterbringung von Tieren haben, sich aber trotzdem beim Einfangen, dem Transport oder Ähnlichem beteiligen, wurde ein „Anerkennungsbetrag“ von 500,- € zugestanden.
Insgesamt ergibt sich danach die aus dem Beschlussvorschlag ersichtliche Verteilung.
Beschlussempfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt, die vom Kreis bereitgestellten Zuschüsse für die Tierschutzorganisationen in Höhe von insgesamt 27.000 € wie folgt zu verteilen:
Tierschutzverein Eckernförde: 500,- €
Tierschutzverein Kiel: 8000,- €
Tierschutzverein Neumünster: 2500,- €
Tierschutzverein Rendsburg: 7700,- €
Tierschutzverein Schleswig: 500,- €
Tierschutzverein Weidefeld: 4500,- €
Tierhilfe Arche Noah: 2000,- €
Hundeschule Ernst Hoff: 800,- €
Hundeschule Klaus Meyer: 500,- €
