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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/563

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

entfällt

 

2. Sachverhalt:

 

Zu 1:

 

Um die Belastung der Rader Brücke durch den Verkehr zu reduzieren und dadurch die  Standsicherheit des Bauwerks bis zur Fertigstellung eines Neubaus zu gewährleisten, ist es nach Einschätzung das Landes Schleswig-Holstein erforderlich, dort eine stationäre Messanlage zur Geschwindigkeitsüberwachung zu installieren. Diese soll als Zwischenlösung für die vom Land geplante Section Control-Technik dienen. 

 

 

Die ausschließliche Zuständigkeit für die Geschwindigkeitsüberwachung auf den Bundesautobahnen liegt nach der einschlägigen Richtlinie des Landes in Schleswig-Holstein bislang bei der Landespolizei. Das Land hat jedoch an den Kreis Rendsburg-Eckernförde die Bitte herangetragen, künftig die Aufgabe der Geschwindigkeitsüberwachung auf der Rader Brücke in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Die Zuständigkeitsregelung würde dann durch das Land entsprechend angepasst werden.   

 

Da eine Gefährdung der Standsicherheit der Brücke vor Fertigstellung eines Neubaus mit massiven Nachteilen für die Region und insbesondere den Kreis als Wirtschaftsstandort verbunden wäre, hat auch der Kreis Rendsburg-Eckernförde ein großes Interesse an der Standsicherung der Brücke sowie an der generellen Verkehrssicherheit. Es wird daher empfohlen, der Bitte des Landes seitens des Kreises zu entsprechen und dort eine stationäre Messanlage zur Geschwindigkeitsüberwachung zu installieren.

Die mit der Geschwindigkeitsüberwachung verbundenen Kosten würde der Kreis durch die zusätzlichen Erträge in Form von Buß- und Verwarngeldern refinanzieren können. Durch die stationäre Messanlage würden die Geschwindigkeitsüberschreitungen sowohl der PKW’s als auch LKW’s erfasst werden.

 

Vor dem Hintergrund der Planung des Landes zur Einführung der Section Control-Technik würde es sich um ein zeitlich begrenztes Vorhaben handeln. Um zu gewährleisten, dass der Kreis die Geschwindigkeitsüberwachung auf der Rader Brücke zumindest kostendeckend durchführen kann (s.o.), wird empfohlen, einen entsprechenden Beschluss unter dem Vorhalt einer Zusage des Landes zu fassen, dass der Kreis diese Aufgabe mindestens für sechs Jahre wahrnehmen soll.

 

Zu 2:

 

Seitens der Verwaltung wurde eine Wirtschaftlichkeitsprognose vorgenommen (s. Anlage - Angebotsbeispiel), die auf Annahmen und Vergleichswerten vergleichbarer Messanlagen beruht. Die Annahmen berücksichtigen die bereits heute bekannten Risiken  wie hoher Anteil an ausländischen Fahrzeugen und der damit verbundenen Vollstreckungsproblematik, „Bekanntheitsgrad“ der Anlage durch das Aufstellen entsprechender Hinweisschilder durch das Land.

 

Für die Umsetzung der Geschwindigkeitsüberwachung bestehen grundsätzlich folgende Alternativen:

 

      Kauf einer Messanlage (Anschaffungspreis, abhängig vom Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens, ca. 600.000 €; die Datenauswertung durch das eigene Personal sowie die Wartung der Anlage und die erforderliche Software wären ebenfalls durch den Kreis zu finanzieren.)

      Miete einer Messanlage (Mietzins ist von der Laufzeit abhängig; im Übrigen würden dem Kreis die gleichen Kosten wie beim Kauf entstehen.)

      „Datensatzpauschale“ (Die Datensätze werden von einem externen Dienstleister zur Verfügung gestellt. Dem Kreis wird ein vereinbarter Betrag pro Datensatz in Rechnung gestellt. Alle anlagenbezogenen Kosten wären mit der Datensatzpauschale abgegolten.)

 

 

Die drei möglichen Alternativen (Kauf sowie Miete und Datensatzpauschale bei einer Laufzeit von 72 Monaten) wurden unter Berücksichtigung der zeitlichen Begrenzung des Vorhabens, der voraussichtlichen Erträge und des jeweiligen Personalbedarfs im Hinblick auf ihre Wirtschaftlichkeit verglichen.

 

Danach ergeben sich für die voraussichtlichen jährlichen Aufwendungen und Erträge ausgehend von einem Angebotsbeispiel ab dem 2. Jahr, d. h. unter Berücksichtigung des Bekanntheitsgrades nach der „Anfangszeit“, folgende (geschätzte) Werte:

 

  1. Alternative:

Kauf

  1. Alternative:

Miete

  1. Alternative:

Datensatzpauschale

Erträge: 489.150

Erträge:  489.150

Erträge:  489.150

Aufwendungen: 502.629

Aufwendungen: 556.629

Aufwendungen: 484.621

Überschuss: - 13.479

Überschuss: - 67.479

Überschuss: 4.528 €

 

Es zeigt sich, dass unter Berücksichtigung der beschriebenen Risiken einzig bei der Alternative „Datensatzpauschale“ eine vollständige Kostendeckung für den Kreis anzunehmen ist. Dieses Modell sollte daher weiterverfolgt werden.

 

Da es sich bei dem Vorhaben um einen öffentlichen Auftrag handelt, muss ggf. ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden, welches mit externer Hilfe begleitet werden sollte.

 

Zu 3:

 

Ausgehend von der vorgeschlagenen Alternative „Datensatzpauschale“ wäre zunächst eine Aufstockung des Personalkostenbudgets um voraussichtlich 3 zusätzliche EG 8-Stellen für die abschließende Sachbearbeitung (insbesondere Erlass von Verwaltungsakten und Bearbeitung von Einspruchsverfahren) notwendig. Dies entspricht ca. 120.000 € p.a., die sich nach hausinternen Berechnungen durch die voraussichtlichen Erträge  refinanzieren würden.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

  1. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, zu beschließen, künftig eine Ge-schwindigkeitsüberwachung durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde auf der Rader Brücke durchzuführen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer Zusage des Landes, dass der Kreis diese Aufgabe mindestens für sechs Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Messanlage  wahrnehmen kann.
  2. Der Landrat wird beauftragt, eine wirtschaftliche Wahrnehmung der Aufgabe sicherzustellen, und ermächtigt, das erforderliche Ausschreibungsverfahren durch-zuführen bzw. durchführen zu lassen.
  3. Das Personalkostenbudget wird zum Zwecke der Erfüllung dieser neuen Aufgabe ab dem Haushaltsjahr 2016 um zunächst 120.000 € p. a. erhöht.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Abhängig vom Ergebnis der Ausschreibung; voraussichtliche jährliche Mehraufwendungen ab 2016 von insgesamt ca. 500.000 €, refinanziert durch entsprechende Erträge.

 

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Anlagen

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