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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/540

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt: 

Am 13. Dezember 2014 hat der Landtag das neue Finanzausgleichsgesetz beschlossen, das am 1. Januar 2015 in Kraft trat. Inhaltlich hatten sich gegenüber dem Entwurf keine Verbesserungen ergeben, die vorgebrachten Kritikpunkte sind nach wie vor aktuell. Auf die den Kreisen zugesandte Stellungnahme des Landkreistages (Lang- und Kurzfassung) wird inhaltlich Bezug genommen. Die darin enthaltenen Kritikpunkte gelten nach wie vor. Sie sind durch einzelne kurzfristig erfolgte Änderungen des Landtages z.T. noch weiter verschärft worden.

Im Ergebnis werden dem ländlichen Raum durch das neue FAG erhebliche Finanzmittel entzogen.

 

Die Kreise werden insbesondere gegenüber der alten Rechtslage schlechter gestellt. Vor diesem Hintergrund haben sich inzwischen die Kreise Schleswig-Flensburg, Ostholstein und Nordfriesland zu einer Verfassungsklage gegen das Finanzausgleichsgesetz entschlossen, u.a. um zu klären, ob das neue FAG verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht und die Selbstverwaltungsgarantie der Kreise noch hinreichend gewährleistet ist.

 

Nach den Beschlüssen des Vorstands des Landkreistages am 26.02.15 und der Landräterunde am 09.03.15 haben die 3 Kreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg und Ostholstein inzwischen Herrn Professor Dr. Wieland und Herrn Jochen-Konrad Fromme als Prozessvertreter für eine Klage gegen das Finanzausgleichsgesetz vor dem Landesverfassungsgericht beauftragt, nachdem die Vertreter der Kreise in der Mitgliederversammlung, der Vorstandssitzung und der Landrätekonferenz ihre Solidarität mit den klagenden Kreisen erklärt hatten.

 

Unabhängig von der Auswahl der Kläger werden Kosten entstehen, die die Kreise im Rahmen ihrer Solidargemeinschaft gemeinsam tragen wollten.

 

Im Interesse einer Gesamtkostenregelung hat sich der Landkreistag mit den beiden Prozessvertretern darauf verständigt, die Kosten für alle Verfahren auf eine Bruttogesamtsumme von maximal 10 T€ pro Kreis zu begrenzen.

 

Die Gesamtabrechnung und etwaige Zwischenabrechnungen werden im Rahmen einer Untervollmacht der Kreise (BGB – Gesellschaft) durch den Landkreistag erfolgen. Dabei ist beabsichtigt, dass der Landkreistag zunächst kostenmäßig in Vorlage tritt und anschließend über eine Sonderumlage die Gesamtkosten abrechnet.

 

Die erforderlichen Mittel sind im Kreishaushalt 2015 nicht vorgesehen und müssten daher über/ (ausser-)planmäßig bereitgestellt werden.

 

Bewertung:

 

Das neue FAG verschlechtert strukturell die Finanzkraft der Kreise. Nach Auffassung der Prozessvertreter verstößt das FAG gegen elementare verfassungsrechtliche Grundsätze und ist im Ergebnis nicht verfassungsgerecht. Vor diesem Hintergrund liegt die Erhebung einer Verfassungsklage auch im Interesse unseres Kreises. Deshalb ist die finanzielle Beteiligung an den Kosten des Klagverfahrens gegen die Neufassung des FAG und damit die mögliche Erhöhung von Einnahmen zur Stärkung des Kreishaushaltes für die Erreichung dieser Ziele und der Handlungsschwerpunkte hilfreich und im Rahmen der Solidargemeinschaft auch geboten.

 

Die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde der Kreise Ostholstein, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg gegen das neue kommunale Finanzausgleichsgesetz erfolgt auch im Interesse des Kreises Rendsburg-Eckernförde.

 

Da im Falle des Obsiegens auch der Kreis Rendsburg-Eckernförde von den Verbesserungen profitiert, ist eine solidarische Finanzierung an den Verfahrenskosten geboten. Der vom Landkreistag ermittelte Eigenanteil pro Kreis ist plausibel und nachvollziehbar. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde beteiligt sich deshalb am Klageverfahren gegen die Neufassung des FAG mit 10.000 €.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde beteiligt sich am Klageverfahren im Rahmen der Solidargemeinschaft der Kreise gegen die Neufassung des FAG mit einem Eigenanteil pro Kreis von 10.000 €.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhalt und Beschlussvorschlag

 

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