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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2015/594

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt

 

2. Sachverhalt: 

Mit Beschluss vom 05.02.2015 beauftragte der Sozial- und Gesundheitsausschuss die Verwaltung, auf der Grundlage der für das Jahr 2015 prognostizierten Flücht-lingszahlen

a)     den Bedarf an Sprachförderung für erwachsene Flüchtlinge, die ansonsten keine Sprachförderung erhalten, zu benennen und

b)     beim Land Schleswig-Holstein nachzufragen, inwieweit von dort entsprechende Fördermittel zur Verfügung gestellt werden können.

 

Zu den Aufträgen wird wie folgt berichtet:

 

zu a):

Die Landesregierung Schleswig-Holstein geht für das Jahr 2015 von bis zu 20.000 neuen Asylbewerbern aus.

Auf den Kreis Rendsburg-Eckernförde entfallen davon 9,6% = 1.920 Personen. Für die weitere Berechnung wird auf 2.000 Personen abgestellt.

 

Unter Berücksichtigung der Vorjahreswerte

      wird sich der Anteil der

-       Kinder und Jugendlichen bis 16 Jahre auf rd. 30%      =    600 Personen

               und der

-       der Erwachsenen auf rd. 70%                                       = 1.400 Personen

          belaufen.

 

      werden von den 1.400 erwachsenen Personen rd. 40% (=560 Pers.) einen Anspruch auf Besuch eines Integrationskurses haben, sodass für das Jahr 2015 von 840 erwachsenen Flüchtlingen auszugehen ist, die keinen anderweitigen Anspruch auf einen Sprachkurs haben.

 

 

zu b):

Ausgehend von der unter a) erläuterten Zahl von 840 erwachsenen Personen und einem Umfang von je 100 Stunden pro Sprachkurs und 2,94€ pro Stunde ergibt sich ein Finanzbedarf in Höhe von 246.960€.

 

Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein wurde um Prüfung und Mitteilung gebeten, ob von dort Finanzmittel in dem vorgenannten Umfang für die Sprachförderung von erwachsenen Flüchtlingen, die keinen anderweitigen Anspruch auf einen Deutschkurs haben, bereitgestellt werden können.

 

Das Ministerium hat auf Nachfrage erklärt, dass es sich bei der Verwendung der in den Landeshaushalt eingestellten Mittel für die Sprachförderung in diesem Jahr auf die  Förderung von DaZ-Kursen konzentrieren und in keine andere Förderung einsteigen wird.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

246.960€

 

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