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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2015/547

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

  1. Sachverhalt:

 

Entsprechend der bisherigen Verfahrensweise ist der Hauptausschuss jeweils über die jährlichen Förderungen aus Mitteln der Feuerschutzsteuer zu informieren.

 

Die Gesamtantragsliste (Liste 1a, Seiten 1 bis 7) enthält eine Zusammenstellung aller Anträge für das Jahr 2015.

 

Nach der Empfehlung des Feuerwehrausschusses (Sitzung am 18.09.2001) und des Hauptausschusses (Sitzung am 25.10.2001) ist für die Förderung von Dienst- und Schutzkleidung für Angehörige der Jugendabteilungen sowie von Atemschutzgeräten ab 2002 eine Bindung von max. 70.000,00 DM (entspricht 35.790,43 €) aus Mitteln der Feuerschutzsteuer bei der Prüfung der eingegangenen Anträge vorab zu beachten. Liste 1b (Seiten 8 und 10) enthält eine Zusammenstellung dieser Anträge.

 

Liste 2 (Seiten 11 bis 19) enthält die Maßnahmen, die aus Mitteln der Feuerschutzsteuer nach den Richtlinien zur Förderung des Feuerwehrwesens (§ 31 FAG) vom 08.12.2010 in Verbindung mit den Kreisrichtlinien vom 27.03.2015 zu Ziffer 4 der Richtlinien des Innenministeriums gefördert werden können.

 

Liste 3 (Seiten 20 bis 23) enthält die Maßnahmen, die nicht aus Mitteln der Feuerschutzsteuer gefördert werden können. Für die Gemeinde Altenholz wird für ein Teil der Maßnahmen zunächst die Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung erteilt.

 

Die Listen wurden mit dem Kreiswehrführer einvernehmlich abgestimmt.

 

Die Maßnahmen der Liste 2 erfordern Mittel aus der Feuerschutzsteuer in Höhe von 1.795.717,00 €.

 

Ausgehend von der voraussichtlichen Kreisverfügungssumme für das Jahr 2015 in Höhe von rd. 730.600,00 € (Ansatz im Haushalt 2015) und unter Einbeziehung der bisher nicht gebundenen Mittel aus Vorjahren einschließlich einer Ende Dezember 2014 zusätzlichen, vorher nicht zu erwartenden Zuweisung aus der Feuerschutzsteuer in Höhe von 506.011,28 € durch das Land mit Erlass vom 23.12.2014 stehen z. Zt. Mittel aus der Feuerschutzsteuer in Höhe von 3.757.887,99 € zur Verfügung.

 

Nach Bewilligung gemäss Liste 2 verbleiben dann 295.232,92 € als noch nicht gebundene Mittel. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich der Feuerwehrausschuss bereits in seiner Sitzung am 26.05.2005 (TOP 3) für die Bildung von Rücklagen zur Finanzierung von Maßnahmen zur Einführung des Digitalfunks ausgesprochen hat.

 

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Finanzielle Auswirkungen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine finanziellen Auswirkungen für den Kreishaushalt, da Weiterleitung von Mitteln aus der Feuerschutzsteuer.

 

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Anlagen

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