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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/527

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

2. Sachverhalt: 

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist mit einem Anteil von 96,16 % an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Rendsburg-Eckernförde mbH (WFG) beteiligt.

 

In der Gesellschafterversammlung der WFG am 01.06.2015 soll u. a. über die Entlastung des Aufsichtsrates beschlossen werden.

 

Gesetzlicher Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung ist der Landrat, der auch Mitglied des Aufsichtsrates der Gesellschaft ist. Die gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden Organen ist zwar rechtlich nicht angreifbar, kann aber, wie im Fall der Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates, zu Interessenkonflikten führen.

 

Der Landkreistag empfiehlt deshalb, ein Votum des Hauptausschusses zur Entlastung des Aufsichtsrates herbeizuführen und die Interessen des Kreises in der Gesellschafterversammlung durch einen Vertreter des Landrates wahrnehmen zu lassen. Diese Vorgehensweise wird ebenfalls vom Finanzministerium des Landes befürwortet.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung der WFG wird angewiesen, dem Beschlussvorschlag der Geschäftsführung zur Entlastung des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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