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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2015/548

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

2. Sachverhalt:

Das Land hat mit Erlass vom 26.02.2015 die Zuwendungen nach GVFG SH und FAG bekannt geben. Im Ergebnis werden von den sieben beantragten Maßnahmen im Kreis Rendsburg-Eckernförde fünf entsprechend den Richtlinien gefördert. Die
K 85 (geschätzten Kosten ca. 806.000,00 EUR) und die K 30 (geschätzten Kosten ca. 186.000,00 EUR) erhalten für das lfd. Haushaltsjahr keine Förderung. Dies, obwohl diese Maßnahmen nach unserer Auffassung ebenfalls die Bewertungs­kriterien für eine Priorisierung durch das Land (Verkehrszahlen, ÖPNV-Strecke und Netzfunktion) erfüllen. Da aber insgesamt offensichtlich durch die Kreise beim Land mehr Maßnahmen beantragt wurden als Mittel zur Verfügung stehen, kam es zur Ablehnung dieser beiden vorgenannten Maßnahmen. Falls die Durchführung der beiden Maßnahmen im Jahr 2015 dennoch erfolgen soll, müsste eine 100%-ige Kostenübernahme seitens des Kreises RD-Eck erfolgen.

 

Der vorgesehene Kreisanteil für die beiden vorgenannten Maßnahmen ist im Kreishaushalt für 2015 mit ca. 357.000,00 EUR veranschlagt, so dass bei Wegfall der Förderung durch das Land insgesamt zusätzliche Mittel seitens des Kreises RD-Eck in Höhe von 635.000,00 EUR zur Verfügung gestellt werden müssten.

 

Eine Übertragung und Verwendung der im Haushaltsjahr 2014 für Decken­erneuerungen noch zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von ca. 233.800,00 EUR verringert diesen Fehlbetrag auf ca. 401.200,00 EUR.

 

Damit für die Realisierung der Deckenerneuerungsmaßnahmen auf der K 30 und
K 85 kein Nachtragshaushalt aufgestellt werden muss, wird vorgeschlagen, noch in diesem Jahr die angemeldeten Maßnahmen an der K 30 und K85 durch den LBV SH in RD durchplanen zu lassen, die Ausschrei­bung vorzubereiten und zu veröffent­lichen, die Durchführung jedoch auf das Jahr 2016 zu verlegen.

Zur Förderung von Deckenerneuerungen in 2016 sollten die Kreisstraßen K 30 und
K 85 erneut beim Land angemeldet werden. Bei einer positiven Förderzusage durch das Land könnten bei dieser Vorgehensweise im Zuge eines vorzeitigen Baubeginnes beide Straßen bereits im Frühjahr 2016 zur Ausführung gelangen.


Lehnt das Land erneut eine Förderung der vorgenannten Maßnahmen ab, müssen die Maßnahmen unter Einbeziehung der zu übertragenden Mitteln aus 2014 und den Restmitteln aus 2015 im Frühjahr 2016 ausschließlich mit Kreismitteln zur Ausführung gelangen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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