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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2015/518

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

Sachverhalt: 

Von 2011 bis 2013 standen den Kommunen jährlich Bundesmittel für Schulsozialarbeit aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zur Verfügung. Diese den Schulträgern zur Verfügung stehende Unterstützung wurde den Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein nach § 8 Abs. 2 und 4 des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des § 6b Bundeskindergeldgesetz (AG-SGB II/BKGG) im Wege der Weiterleitung durch das Land gewährt.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Sozialgesetzbuches hat das Land verfügt, dass nicht abgeflossene zweckgebundene Bundesmittel für Leistungen für Bildung und Teilhabe, die nicht an den Bund zurückgeführt werden müssen, für Maßnahmen der Schulsozialarbeit verwendet werden dürfen.

Im Kreis standen nicht verwendete Bundesmittel in Höhe von 920.000 € zur Verfügung. Nach Abstimmung mit den Schulträgern im Kreis wurde diese Summe für die Jahre 2014 und 2015 den Schulträgern für Maßnahmen der Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt. Entsprechende Richtlinien wurden durch den Kreistag erlassen.

Für 2014 erfolgte die Weiterleitung von Mitteln in Höhe von 460.000 €. Für 2015 stehen Mittel in Höhe von 460.000 € zur Verfügung.

Im Rahmen des Finanzausgleichs (§ 28 FAG) stellt das Land Schleswig-Holstein ab 2015 den Kreisen und kreisfreien Städten für Maßnahmen der Schulsozialarbeit (Betreuung, Beratung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler) jährlich 13,2 Millionen Euro zur Weiterleitung an die Schulträger zur Verfügung.

Mit Erlass vom 24.02.2015 hat das Land dem Kreis für 2015 Mittel für Schulsozialarbeit in Höhe von 861.510,02 € gewährt. Die jährliche Fördersumme entspricht damit in etwa der Fördersumme, die im Rahmen des BuT-Paketes in den Jahren 2011 bis 2013 zur Verfügung stand. Zur Vergabe der Mittel wurden neue Richtlinien entwickelt. Der Jugendhilfeausschuss hat in der Sitzung am 25.02.2015 die Empfehlung für den Kreistag gegeben, die bisher geltenden Richtlinien aufzuheben und die neu gefassten Richtlinien zu beschließen.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 15.12.2014 der Aufnahme einer zusätzlichen Stelle für Koordination, Betreuung und fachlichen Begleitung der Schulsozialarbeit in den Stellenplan beschlossen.

Nach Abstimmung mit den Schulträgern sollen die für 2015 zur Verfügung stehenden Rest-Bundesmittel in den nächsten drei Jahren wie folgt verwendet werden:

  • Finanzierung der neu eingerichteten Stelle für Koordination, Betreuung und fachlichen Begleitung der Schulsozialarbeit.
  • Weiterleitung der noch verbleibenden Restmittel (zusätzlich zu den vom Land zur Verfügung gestellten Mittel) an die Schulträger.

 

 

 

Norbert Schmidt

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

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