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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/518-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung der Nichtöffentlichkeit:

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Sachverhalt: 

Das Land Schleswig-Holstein hat im Rahmen des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (Finanzausgleichgesetz – FAG vom 10.12.2014 – GVOBl SH S. 473) den Kreisen und kreisfreien Städten für Maßnahmen der  Schulsozialarbeit (Betreuung, Beratung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler) jährlich 13,2 Mio Euro zur Weiterleitung an die Schulträger zur Verfügung gestellt.

Mit diesen Mitteln ersetzt das Land die  frühere Förderung des Bundes, die ausgelaufen ist.

Die Änderung der Rechtsgrundlagen erfordert eine Neufassung der Richtlinien.

Nach Abstimmung mit den Vertretungen der Kommunen gibt es weitere Änderungsvorschläge:

 

Die bisher geforderte Eigenbeteiligung der Schulträger in Höhe von 25 % der Personalaufwendungen kann aufgrund der ausreichenden Landesförderung entfallen.

 

Des Weiteren soll eine Steuerungsgruppe den Ausbau und die Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit begleiten.

 

Der Steuerungsgruppe gehören Vertretungen der Städte und des Kreisverbandes des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages, die Vorsitzenden der zuständigen Ausschüsse sowie die Vertretungen des Schulamtes und des Jugendamtes an. Hier wird der Austausch zwischen Schulträgern, Schulamt und Jugendamt sichergestellt.

Aufgaben der Steuerungsgruppe sind die Begleitung des Verfahrens der Mittelvergabe und die Entwicklung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit sowie zur Fortschreibung der Förderpraxis.

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag die beigefügten Richtlinien zur Förderung der Schulsozialarbeit zu beschließen.

 

 

 

 

Norbert Schmidt

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses die bisher geltenden Richtlinien zur Förderung der Schulsozialarbeit aufzuheben und die neu gefassten Richtlinien zu beschließen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

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Anlagen

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