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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/512

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt: 

 

Im § 3 Absatz 7 der Abfallwirtschaftssatzung sind die Ausnahmen von der Anschluss- und Überlassungspflicht für Bioabfälle definiert.

Um den Formulierungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem Verfahrensablauf der AWR Rechnung zu tragen, wird seitens der Verwaltung eine Anpassung empfohlen, s. Anlage. Damit wird deutlich, dass diejenigen, die ihre Bioabfälle aus Haushalt  und Garten vollständig selbst auf Ihrem Grundstück als Kompost verwerten, nicht der Anschluss- und Überlassungspflicht für Bioabfälle unterliegen. Die Anzeige und der Nachweis dazu ist vom Kunden/der Kundin zu führen.

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, die Satzung der Änderung zur Satzung über die Abfallwirtschaft im Kreis Rendsburg-Eckernförde entsprechend der Vorlage dem Kreistag zur Beschlussfassung zu empfehlen.

 

Der Kreistag beschließt die Änderung nach Empfehlung des Umwelt- und Bauausschusses.

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: entfällt

 

 

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Anlagen

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