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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2014/475

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

entfällt

 

 

2. Sachverhalt: 

 

Im Rahmen des Haushaltskonsolidierungsverfahrens hat eine Zentralisierung der Schuleingangsuntersuchungen stattgefunden.

 

  1. Wie sind die Erfahrungen der Verwaltung mit dieser Maßnahme?

 

Die Zentralisierung der Schuleingangsuntersuchungen im Kreishaus ab dem  Schuljahr 2011/2012 hat zu positiven Erfahrungen geführt. Nähere Ausführungen hierzu unter Punkt 2.

 

  1. Haben sich die erwünschten Effekte eingestellt? (höhere Qualität, Terminflexibilität, Beschwerdehäufigkeit, etc.)

Durch die standardisierten Bedingungen in den Untersuchungsräumen der Kreisverwaltung sind die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung jederzeit nachvollzierbar und überprüfbar. Dies wird unter anderem durch den Einsatz qualitativ hochwertiger, weil jetzt ortsfester Untersuchungsgeräte wie Hör- und Sehtestgeräte ermöglicht.

Weiter wird durch das seit Schuljahr 2013/2014 eingesetzte Sozialpädiatrische Screening für Schuleingangsuntersuchungen (SOPESS) ein Untersuchungsgang nach normierten Bedingungen gefordert, welche sich nur in entsprechend ausgestatteten Untersuchungsräumen darstellen lassen.

Durch die Zentralisierung lassen sich die Wünsche der Eltern oder Sorgeberechtigten nach einer variablen Terminvergabe sehr leicht realisieren. Dieses Angebot nehmen nach der Statistik zur Zeit circa 35-40% der Eltern oder Sorgeberechtigten dankbar wahr, insbesondere auch die Untersuchungen an den zusätzlich bereitgestellten Nachmittagsterminen. Anzumerken ist weiterhin, dass es seit drei Jahren noch keinen krankheitsbedingten oder sonstig begründeten Terminausfall der Schuleingangsuntersuchung seitens der Kreisverwaltung gegeben hat. Auch dies ist in dieser Form nur durch die Zentralisierung mit entsprechender Personalplanung möglich.

Die Beschwerdehäufigkeit liegt seit zwei Jahren konstant bei 0,2% der Gesamtuntersuchungen (2400/Jahr)

  1. Wie steht es um den politischen Vorstoß – auch durch den SHLKT, die Schuleingangsuntersuchungen zusammen mit der U9 (im Alter von 6 Jahren) vom Kinderarzt durchführen zu lassen?

Die Schuleingangsuntersuchung ist gemäß dem Gesundheitsdienstgesetz des Landes Schleswig Holstein §7 i.V.m. mit dem Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein und der Landesverordnung über die schulärztlichen Aufgaben eine Aufgabe der Schulärzte der Kreise und kreisfreien Städte.

Aus medizinischer Sicht ergeben sich erhebliche Unterschiede in den Untersuchungsinhalten der U9 und Schuleingangsuntersuchung. Die Schuleingangsuntersuchung erfolgt unter den spezifischen Aspekten von erforderlichen Förderbedarfen im Hinblick auf die Schulfähigkeit. Die U9 Untersuchung bezieht sich auf medizinisch organische Fragestellungen. Bei der Abschlussbesprechung nach der Schuleingangsuntersuchung mit den Eltern oder Sorgeberechtigten werden, sofern erforderlich, spezifische Hilfsangebote besprochen, die eine profunde Kenntnis aller dieser Fördermöglichkeiten voraussetzt. Dies erfolgt nicht in allen Fachpraxen für Kinder- und Jugendmedizin.

Zusätzlich finden nach Abschluss der Schuleingangsuntersuchung regelmäßig fallbezogene Informationsgespräche zwischen dem zuständigen Schularzt des Kreises und der jeweiligen Schulleitung der entsprechenden Stammschule statt.

Bei circa dreihundert niedergelassenen Kinder- und Jugendmedizinern in Schleswig-Holstein wäre die jährliche Zusammenführung der Untersuchungsergebnisse zu einem Gesamtbericht aufgrund unterschiedlicher Erfassungssoftware der einzelnen Praxen nicht sicherzustellen.

Weiter ist die Schuleingangsuntersuchung neben der U9 eine zusätzliche Möglichkeit eine Kindswohlgefährdung zu detektieren, da im Extremfall zwischen einer geplanten U9 und einer Schuleingangsuntersuchung bis zu zwei Jahre verstreichen können.

Eine aktuelle Nachfrage beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung sowie beim LKT bezüglich einer beabsichtigten Zusammenführung der beiden Untersuchungen wurde als zur zeit nicht in der Diskussion beantwortet.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

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