Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2014/470

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entf.

 

 

2. Sachverhalt: 

 

In § 9 Absatz 1 AGB Abfallentsorgung-Kreis sind die Anlagen aufgeführt, die der Kreis zur Entsorgung der anfallenden Abfälle betreibt.

 

Die AWR hat den Vertrag mit der in Nr. 4 aufgeführten Pflanzenkompostierungsanlage Knopf-Amelow & Co. KG in Böhnhusen mit Schriftsatz vom 29.10.2014 fristlos gekündigt, weil die erforderliche Prozessprüfung zur seuchen- und phytohygienischen Unbedenklichkeit nach § 3 Absatz 4 i. V. m. Anhang II Bioabfallverordnung fehlt.
 

Laut Auskunft des Unternehmens gegenüber dem LLUR soll die Prozessprüfung zum Jahresbeginn nachgeholt werden, so dass bei einem positiven Ergebnis die Zusammenarbeit mit der Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde wieder aufgenommen werden kann.

 

Auf eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird aus diesem Grund vorerst verzichtet.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: entf.

 

 

Loading...