Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2014/470
Grunddaten
- Betreff:
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Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde, § 9 Absatz 1 Nr. 4 AGB Abfallentsorgung-Kreis
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 2.2 Umwelt
- Bearbeiter/in:
- Tanja Petersen
- Beteiligt:
- FD 5.1 Gebäudemanagement
- Ansprechpartner/in:
- Wittl, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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22.01.2015
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entf.
2. Sachverhalt:
In § 9 Absatz 1 AGB Abfallentsorgung-Kreis sind die Anlagen aufgeführt, die der Kreis zur Entsorgung der anfallenden Abfälle betreibt.
Die AWR hat den Vertrag mit der in Nr. 4 aufgeführten Pflanzenkompostierungsanlage Knopf-Amelow & Co. KG in Böhnhusen mit Schriftsatz vom 29.10.2014 fristlos gekündigt, weil die erforderliche Prozessprüfung zur seuchen- und phytohygienischen Unbedenklichkeit nach § 3 Absatz 4 i. V. m. Anhang II Bioabfallverordnung fehlt.
Laut Auskunft des Unternehmens gegenüber dem LLUR soll die Prozessprüfung zum Jahresbeginn nachgeholt werden, so dass bei einem positiven Ergebnis die Zusammenarbeit mit der Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde wieder aufgenommen werden kann.
Auf eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird aus diesem Grund vorerst verzichtet.
