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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2014/468

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

2. Sachverhalt

 

hrungspositionen werden grundsätzlich intern und öffentlich ausgeschrieben.

Die Auswahl erfolgt im Rahmen eines Assessmentcenters. Hier werden insbesondere die Kompetenzen für die Übernahme einer Führungsaufgabe überprüft. In den letzten Jahren hat es folgende Ausschreibungen von Führungspositionen gegeben:

 

2011:

Vier Ausschreibungen, davon zwei intern besetzt

2012:

Sechs Ausschreibungen, davon drei intern besetzt

2013:

Sechs Ausschreibungen, davon vier intern besetzt

2014:

Neun Ausschreibungen, davon zwei intern besetzt

 

In den Jahren 2011 bis 2012 hat eine Nachwuchsführungskräftefortbildung in 5 Modulen für 18 Personen stattgefunden.

Themen der Module:

  • Interesse an Führung? Ein Orientierungskurs
  • Fortbildung für Führungskräfte 1 Grundlagen der Mitarbeiterführung
  • Fortbildung für Führungskräfte 2 Kommunikation und Gesprächsführung
  • Fortbildung für Führungskräfte 3 Die regelmäßige Mitarbeiterbesprechung
  • Fortbildung für Führungskräfte 4 Konfliktbewältigung

 

Diese Fortbildung wurde hausintern ausgeschrieben. Die Teilnehmer wurden durch eine Potenzialeinschätzung durch die jeweilige Führungskraft bewertet. Von 37 eingegangen Bewerbungen konnte 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Teilnahme ermöglicht werden. Aus diesem Teilnehmerkreis haben 5 bereits eine Führungsposition übernommen.

 

r neue Fachgruppenleitungen wurde Anfang dieses Jahres bei Übernahme der Aufgabe ein hausinternes Coaching unter Begleitung einer externen Psychologin durchgeführt.

 

Am 01.01.2014 wurde eine Fachgruppenleitungsstelle im Fachbereich Zentrale Dienste als Personalentwicklungsstelle r Führungsnachwuchskräfte befristet für zwei Jahre hausintern ausgeschrieben und besetzt.  Mit der Übernahme dieser Stelle wurde auch die Teilnahme an Führungskräftenachwuchsfortbildungen (s. o.) ermöglicht.

 

Zum 01.01.2015 tritt eine Dienstvereinbarung zur Personalentwicklung in der Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde in Kraft. Diese regelt u. a. die Übernahme von Auszubildenden und Anwärtern mit guten und überdurchschnittlichen Leistungen sowie deren Weiterentwicklung. Darüber hinaus finden sich in der Dienstvereinbarung Regelungen zur Weiterqualifizierung und Förderung geeigneter und Befähigter Beschäftigter, zu allgemeinen Fortbildungsmaßnahmen und zur Führungskräftequalifizierung.  

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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