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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2014/445

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

2. Sachverhalt: 

 

Eine gemeinsame Überprüfung aller verantwortlichen Führungskräfte hat ergeben, dass zur  Erhöhung der Leistungsqualität und Wirtschaftlichkeit

1.      Alle beim Kreis tätigen Ärztinnen und Ärzte (derzeit: Fachdienst Gesundheitsdienste (4.3) Fachgruppen Amtsärztlicher Dienst, Jugendärztlicher Dienst/Jugendzahnärztlicher Dienst, Gesundheitsschutz, Fachdienst Eingliederungshilfen und Sozialpsychiatrischer Dienst (4.1) Fachgruppe Eingliederungshilfe, Fachdienst Kinder, Jugend, Sport (3.1), Fachgruppe Eingliederungshilfen nach 35a SGB VIII ab 01.01.2015 im Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit, Fachdienst Gesundheitsdienste zusammengeführt sowie

2.      Die Aufgaben der Betreuungsbehörde (derzeit: Fachbereich Jugend und Familie, Fachdienst Unterhalt, Vormundschaften, Betreuungsbehörde) und des Sozialpsychiatrischen Dienstes ab 01.01.2015 im Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit Fachdienst Eingliederungshilfen und Sozialpsychiatrischer Dienst in einer Fachgruppe zusammengeführt  werden sollen.

Die Leistungsqualität der Zusammenführung wird erwartet insbesondere durch

Zu 1.: Vereinbarung von gemeinsamen Standards zur Aufgabenerledigung im Rahmen von Prozessbeschreibungen, Definition von Zielen und Kriterien zur Messung von Ergebnissen und Wirkungen, bessere Erreichbarkeit einer/s ärztlichen Ansprechpartners/-in,

Zu 2.: Koordination von unterstützenden Systemen, verstärkten fachlichen Austausch, zeitnahe Reaktion und Zusammenarbeit beim fallbezogenen Wechsel der Hilfeart.

Die Wirtschaftlichkeit der Zusammenführung wird erwartet insbesondere durch

Zu 1.: höhere Ressourcentransparenz durch eine klare Auftraggeber-/Auftragnehmertrennung, effektiven Personaleinsatz durch gegenseitige Vertretungen, Verringerung des Erfordernisses des Einkaufs von Drittleistungen

Zu 2.: effektiven Personaleinsatz durch einen gemeinsamen Overhead und gegenseitige Vertretungen, Verringerung des Erfordernisses des Einkaufs von Drittleistungen. 

 

Die Änderung der Aufgabenzuordnung erfolgt im Rahmen des vereinbarten Personalkostenbudgets und erfordert keine zusätzlichen Stellen.

 

Die Verlagerung der Aufgaben der Betreuungsbehörde vom Fachbereich Jugend und Familie zum Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit macht die im Verwaltungsgliederungsplan, der als Anlage beigefügt ist,  rot dargestellten Änderungen der Fachdienst-/Fachgruppenbezeichnungen erforderlich.

Die Aufbauorganisation wird darüber hinaus nicht verändert.

Die Organisationsverfügung beinhaltet die beabsichtigten Änderungen.

 

Der Personalrat hat ein qualifiziertes Anhörungsrecht.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

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Anlagen

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