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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/443

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung der Nichtöffentlichkeit:

./.

 

Sachverhalt: 

Eine Prüfung der Rechtslage hat ergeben, dass die Regelung des § 25 Abs. 3 des Kindertagesstättengesetzes Schleswig-Holstein zur Sozialstaffel die bundesrechtlichen Regelungen zum Erlass bzw. zur Übernahme der Elternbeiträge gemäß § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII nicht rechtskonform umsetzt.

 

Das hat zur Folge, dass die Vorschriften nach § 25 Abs.3 Kindertagesstättengesetz Schleswig-Holstein und die Vorschriften zur Übernahme von Elternbeiträgen nach

§ 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII nebeneinander Anwendung finden.

 

Eltern können mithin gegebenenfalls neben einer Ermäßigung aufgrund der Sozialstaffelregelungen nach § 25 Abs. 3 KiTaG zusätzlich die Übernahme der bereits ermäßigten Kindertagesstättenbeiträge nach § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII (Prüfung der Zumutbarkeit) verlangen.

 

Ab 01. August 2013 gilt außerdem die gesetzliche Neuregelung, dass Eltern, deren Einkommen unter der Bedarfsgrenze liegt, zu 100 % von den Kindertagesstättengebühren befreit werden.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat darauf hin in der Sitzung am 21.05.2014 die Verwaltung beauftragt, die Einführung einer neuen Sozialstaffelregelung einzuleiten.

 

Zielsetzung bei der Erarbeitung einer neuen Sozialstaffelregelung war es, die Regelungen des Kindertagesstättengesetzes mit den Regelungen des § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII zu vereinen und einfache, unbürokratische und transparente Regelungen zu erarbeiten. Nach dem bisherigen System werden Anspruchsberechtigte, die  nicht über die Zumutbarkeitsregelungen informiert sind, benachteiligt.

 

Die Neuregelung stellt sicher, dass besondere Belastungen entsprechend der Zumutbarkeitsregelung (§ 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII) berücksichtigt und trotzdem eine Staffelung entsprechend der Regelungen des Kindertagesstättengesetzes umgesetzt wird. Die Rechtssicherheit bei der Ermäßigung von Teilnahmebeiträgen für die Ermäßigung von Teilnahmebeiträgen bzw. Gebühren für die Kindertagesbetreuung ist damit hergestellt.

 

Der Entwurf der neu gefassten Richtlinien ist zur Beschlussfassung beigefügt.

 

Gleichzeitig ändert sich damit die analog angewendete Sozialstaffelregelung im Rahmen der Förderung der Kindertagespflege. Anlässlich dieser erforderlichen Anpassung wurden die Richtlinien insgesamt überarbeitet. Die Änderungen sind im Richtlinien-Entwurf kenntlich gemacht und erläutert.

 

Der Entwurf der neu gefassten Richtlinien ist ebenfalls zur Beschlussfassung beigefügt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Bei der Umsetzung des vorgeschlagenen Sozialstaffelsystems haben Modellrechnungen Gesamtkosten in Höhe von 5.457.750 € und somit Mehraufwendungen zu den prognostizierten Aufwendungen für das bisherige Modell in Höhe von

1.250.000 € ergeben.

Der Jugendhilfeausschuss hat am 12.11.2014 beraten und empfiehlt, ab 01. August 2015 eine neue Sozialstaffelregelung für den Kreis einzuführen und die neu gefassten Richtlinien zu beschließen.

 

 

Christina Mönk

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Einführung einer neuen Sozialstaffelregelung für den Kreis zu beschließen und die neu gefassten

  • Richtlinien des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Ermäßigung oder den Erlass bzw. teilweisen Erlass von Teilnahmebeiträgen oder Gebühren für den Besuch in Kindertageseinrichtungen sowie die
  • Richtlinien des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Förderung der Kindertagespflege

zu beschließen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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