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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/437-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt: 

 

Als mögliche Konsolidierungsmaßnahme zur Beschränkung von Aufwendungen und Ausschöpfung von Ertragsquellen empfiehlt das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein seit Jahren, zuletzt gemäß Erlass vom 31.03.2014 zur Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen, eine Zusammenarbeit der Kreise und kreisfreien Städte im Bereich der Bußgeldbehörden. Die Kreise Dithmarschen und Steinburg praktizieren seit dem 01.01.2010 eine Kooperation der Bußgeldstellen. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat sich gemäß Vertrag vom 11./19.12.2012 zunächst befristet für die Dauer von zwei Jahren dieser Kooperation angeschlossen. Seit dem 01.01.2013 werden die Aufgaben der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten mit Ausnahme der Verkehrsangelegenheiten für den Kreis Rendsburg-Eckernförde durch den Kreis Dithmarschen wahrgenommen.

 

Vor Ablauf der zweijährigen Probephase ist nunmehr zu entscheiden, ob die Kooperation fortgesetzt werden soll.

 

Aus Sicht der Verwaltung hat sich die interkommunale Zusammenarbeit bewährt.

 

Durch die mit der Kooperation einhergehende Bündelung der zuvor auf eine Vielzahl von Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern verteilten Aufgaben auf eine zentrale Stelle konnte eine effektivere und wirtschaftlichere Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erzielt werden. Zudem zeichnet sich die Bußgeldstelle des Kreises Dithmarschen durch ein hohes Maß an Professionalität bei der Aufgabenwahrnehmung aus, was nicht zuletzt Ergebnis der seit Jahren bestehenden Kooperation mit einem weiteren Kreis ist.

 

Für den Kreis Rendsburg-Eckernförde stellen sich die Ergebnisse wie folgt dar:

 

  • Die Anzahl der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren konnte gegenüber den Jahren 2011 und 2012 nahezu verdoppelt werden. Belief sich die Anzahl dieser Verfahren in 2011 auf 201 Verfahren und in 2012 auf 314 Verfahren, so wurden im Jahr 2013 im Rahmen der Kooperation 503 Verfahren bearbeitet. Für 2014 ist nochmals mit einer weiteren Steigerung auf geschätzt 510 Verfahren zu rechnen.
  • Die Erhöhung der Fallzahlen wirkt sich auch auf die Summe der rechtskräftig festgesetzten Bußgelder aus. Während im Jahr 2011 Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 30.000 Euro und im Jahr 2012 in einer Gesamthöhe vom rund 80.000 Euro (darunter ein „atypisches“ Bußgeld über 35.000 Euro) rechtskräftig festgesetzt wurden, konnten im Jahr 2013 Bußgelder in einer Gesamthöhe von über 100.000 Euro rechtskräftig festgesetzt werden. Für dasJahr 2014 wird mit einer Steigerung auf rund 130.000 Euro gerechnet.
  • Aufgrund der gestiegenen Fallzahlen sind auch die Kostenerstattungen an den Kreis Dithmarschen gestiegen. Wurde seinerzeit – aufgrund der geringer veranschlagten Fallzahlen – eine Gesamterstattung von 56.520 Euro (314 Fälle x 180 Euro Fallkostenpauschale) kalkuliert, so sind dem Kreis Dithmarschen für das Jahr 2013 tatsächlich Kosten in Höhe von 90.540 Euro (503 Fälle x 180 Euro Fallkostenpauschale) erstattet worden.

 

Auf die Anlage 2 „Entwicklung Fallzahlen und Erträge OWi-Verfahren“ wird ergänzend Bezug genommen.

 

Von daher ist festzustellen, dass sowohl die jährlichen Fallzahlen als auch die Höhe der rechtskräftig festgesetzten Bußgelder wesentlich gestiegen sind. Damit einher geht eine wesentlich konsequentere Ahndung von Verstößen gegen bußgeldbewehrte Vorschriften.

 

Zwar sind auch die an den Kreis Dithmarschen zu leistenden Kostenerstattungen gestiegen. Allerdings wird der höhere Aufwand überkompensiert durch die gestiegenen Erträge aus Bußgeldern.

 

Im Rahmen der Evaluierung sind mit dem Kreis Dithmarschen folgende Änderungen am Vertrag ausgehandelt worden:

 

  • Der Vertrag soll nunmehr auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Er kann erstmalig zum 31.12.2016 zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden.
  • Der bisherige Vertrag sieht eine Kostenpauschale von 180 Euro pro Fall vor. Diese feste Pauschale soll zukünftig durch eine „flexible“ Fallkostenpauschale nach § 3 Absatz 2 des Vertragsentwurfes ersetzt werden. Diese wird nach Ablauf des Kalenderjahres aufgrund der in dem Kalenderjahr tatsächlich entstandenen Fallzahlen sowie der Jahresaufwendungen an Personal-, Sach- und Gemeinkosten ermittelt. Auf der Grundlage der Zahlen für das Jahr 2013 ergibt sich daraus eine reduzierte Fallkostenpauschale von 172,03 Euro.
  • Zudem soll zukünftig in Fällen, bei denen das Ermittlungsverfahren eingestellt werden muss, weil kein Verantwortlicher ermittelt werden kann, dem Kreis Rendsburg-Eckernförde keine Fallkostenpauschale mehr in Rechnung gestellt werden. Gegenüber dem bisherigen Vertrag hätte auf diese Weise im Jahr 2013 nicht in 503 Verfahren, sondern lediglich in 460 Verfahren eine Fallkostenpauschale gezahlt werden müssen.
  • Die aufgezeigten Vertragsänderungen hätten zur Folge, dass dem Kreis Dithmarschen im Jahr 2013 anstelle des tatsächlich gezahlten Erstattungsbetrages in Höhe von 90.540 Euro lediglich Kosten in Höhe von 79.133,80 Euro (460 Fälle x 172,03 Euro Fallkostenpauschale) hätten erstattet werden müssen. Siehe hierzu auch die Anlage 3 „Entwicklung der Überschüsse“.

 

Im Rahmen der Evaluierung ist als Alternative zur Fortsetzung der Kooperation mit dem Kreis Dithmarschen auch geprüft worden, ob der Kreis Rendsburg-Eckernförde die Aufgabe in Eigenregie genauso wirtschaftlich und effektiv wahrnehmen kann. Ergebnis dieser Prüfung ist, dass der Aufwand für den Kreis Rendsburg-Eckernförde rund 15 % höher sein würde, wenn die Ordnungswidrigkeitenverfahren in Eigenregie in einer zentralen Bußgeldstelle in annähernd gleicher Qualität bearbeitet werden würden.

 

Den Mitgliedern des Hauptausschusses ist mit der Einladung zu ihrer Sitzung am 04.12.2014 eine entsprechende Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag vorgelegt worden:

 

„Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag den Abschluss des in der Anlage 1 beigefügten unbefristeten öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Übertragung von Aufgaben der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten vom Kreis Rendsburg-Eckernförde auf den Kreis Dithmarschen“.

 

Nach § 83 Mitbestimmungsgesetz hat das den Vorsitz führende Mitglied des Personalrats bei der Beratung ein qualifiziertes Anhörungsrecht.

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt den Abschluss des in der Anlage 1 beigefügten unbefristeten öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Übertragung von Aufgaben der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten vom Kreis Rendsburg-Eckernförde auf den Kreis Dithmarschen.

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Sachverhalt. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass in den Haushaltsplanentwurf 2015 sowohl gesteigerte Erträge aufgrund des erwarteten Bußgeldaufkommens als auch erhöhte Aufwendungen aufgrund der steigenden Kostenerstattung an den Kreis Dithmarschen veranschlagt sind.

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Anlagen

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