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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/428

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt: 

Der Verein Danewerk-Haithabu e.V., Brockdorff-Rantzau-Straße 70, 24837 Schleswig hat sich an den Kreis Rendsburg-Eckernförde gewandt und würde eine Mitgliedschaft des Kreises als ordentliches Mitglied im Verein Danewerk/Haithabu e.V. begrüßen.

 

Gemäß § 6 Abs. 4 der Satzung in Verbindung mit der durch die Mitgliederversammlung festgelegten Beitragsordnung unterstützen alle ordentlichen Mitglieder die Geschäfte des Vereins mit einer jährlichen Zuwendung in Höhe von 100 €. Auf Nachfrage bestätigte Herr Maluck als Geschäftsführer des Vereins, dass daraus keine weitergehenden Verpflichtungen, insbesondere bei Investitionen, entstehen. Gemäß Satzung bestehen auch darüber hinaus für Vereinsmitglieder keine weiteren finanziellen Belastungen und Pflichten zu Zahlungen.

 

Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie des Naturschutzes zur Erhaltung der historischen Anlagen des Danewerk und Haithabu.

 

Das Befestigungssystem Danewerk und der frühstädtische Handelsplatz Haithabu gehören zu den bedeutendsten Zeugnissen der Wikingerkultur. Hierfür soll der Status des UNESCO-Weltkulturerbes erlangt werden. Eine entsprechende Antragstellung ist vorgenommen worden. Von daher ist auch wegen der Teile des Danewerk, die auf dem Gebiet des Kreises Rendsburg-Eckernförde liegen, ein Beitritt in den Verein Danewerk/Haithabu e.V. sachdienlich und geboten.

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Ein möglicher Beitritt des Kreises Rendsburg-Eckernförde als ordentliches Mitglied in den Verein Danewerk-Haithabu e.V. erfolgt nach dem Ergebnis der Beratungen des Ausschusses.

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Ja in Höhe des Mitgliedsbeitrages von 100 € pro Jahr

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