Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/421
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2015 Beteiligung des Kreises an der Bundes-bzw. Landesförderung für investive Maßnahmen beim Ausbau U 3
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 3 Jugend, Familie und Bildung
- Bearbeiter/in:
- Annelene Schlüter
- Ansprechpartner/in:
- Mönke, Christina
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Beratung
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12.11.2014
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Beratung
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04.12.2014
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Gestoppt
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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Sachverhalt
Begründung der Nichtöffentlichkeit:
./.
Sachverhalt:
Der Kreistag hat 2008 beschlossen, den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren mit 10 % der Bundes- bzw. Landesförderung zu fördern und entsprechende Mittel im Haushalt bereit zu stellen.
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat
über das Bundesinvestitionsprogramm
für die Zeit von 2008 bis 2013 einen Verfügungsrahmen von 7.235.000,00 €
für die Zeit von 2013 bis 2014 einen Verfügungsrahmen von 2.183,618,86 €
über die Landesinvestitionsprogramme
für die Zeit von 01.01.2011-30.06.2012 einen Verfügungsrahmen von 4.061.155,98 €
für die Zeit vom 01.07.2012-30.06.2014 einen Verfügungsrahmen von 1.270.639,30 €
Erweiterung des Verfügungsrahmens um 928.000,00 €
für Maßnahmen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren im Kreis erhalten.
An diesen Maßnahmen hat der Kreis sich mit 10 % der Bundes- bzw. Landesförderung beteiligt.
Im Entwurf des Haushalts 2015 sind in Abhängigkeit zu bereits bewilligten Maßnahmen 320.000 € für eine Beteiligung des Kreises berücksichtigt.
Es wird vorgeschlagen, dass für eventuell nachfolgende Bundes- bzw. Landesprogramme keine zusätzliche Förderung durch den Kreis mehr erfolgen sollte.
Beschlussempfehlung
Beschlussvorschlag:
Auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses beschließt der Kreistag,
a) in den Haushalt 2015 die Summe von 320.000 € für eine Beteiligung des Kreises an den bereits bewilligten Maßnahmen einzustellen,
b) dass bei eventuell nachfolgenden Bundes- bzw. Landesprogrammen keine zusätzliche Förderung durch den Kreis mehr erfolgen soll.
