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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/417

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung der Nichtöffentlichkeit:

./.

 

 

Sachverhalt: 

Seit dem Jahr 2003 sind im Haushalt des Kreises 4.346.000,00 € für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Form eines Budgets zur Verfügung gestellt. Das Budget umfasst die Kreismittel zur Förderung des laufenden Betriebs von Kindertageseinrichtungen und die Mittel zur Erstattung der Einnahmeausfälle der Sozialstaffel.

 

Die Aufwendungen in der Sozialstaffel sind seitdem ständig gestiegen. Am Jahresende 2013 beliefen sich die Aufwendungen im Bereich der Sozialstaffel auf  3.909.975,00  €.

 

Die Mehrausgaben ergeben sich unter anderem aus einem stetigen Anstieg der Zahl der Anspruchsberechtigten bedingt durch

-den Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren

-die Veränderungen im Betreuungsangebot (Ausbau der Ganztagsbetreuung)

sowie der gesetzlichen Änderung des Kindertagesstättengesetzes (Wegfall der 85 % Regelung).

 

Diese Mehraufwendungen haben dazu geführt, dass das Gesamtbudget für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen von 4.346.000,00 € zukünftig nicht auskömmlich sein wird.

 

Die Gesamtsituation in der Finanzierung der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen wurde aufgrund dieser Entwicklungen mit den Kommunen erörtert. Zielsetzung dieser Gespräche sollte sein, die Finanzbeziehungen im Bereich von Kindertagesbetreuung gemeinsam neu zu verhandeln und ein einfaches verlässliches, transparentes und nachhaltiges System der Finanzierung gemeinsam zu entwickeln.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in der Sitzung am21.05.2014 in diesem Zusammenhang folgende Aufträge erteilt:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung einer neuen Sozialstaffelregelung  einzuleiten.

2. Die Verwaltung wurde beauftragt, in Abstimmung mit den Kommunen die Grundlagen für ein Gesamtfinanzierungssystem im Bereich der Kindertagesbetreuung zu entwickeln.

 

Zu 1. Zur Einführung einer neuen Sozialstaffelregelung

 

Eine Prüfung der Rechtslage hat ergeben, dass die Regelung des § 25 Abs. 3 Kindertagesstättengesetzes Schleswig-Holstein zur Sozialstaffel die bundesrechtlichen Regelungen zum Erlass bzw. zur Übernahme der Elternbeiträge gemäß § 90 Abs. 3 und 4 SGB nicht rechtskonform umsetzt. 

 

Das hat zur Folge, dass die Vorschriften nach § 25 Abs. 3 Kindertagesstättengesetz und die Vorschriften zur Übernahme von Elternbeiträgen nach § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII nebeneinander Anwendung finden.

 

Eltern können mithin gegebenenfalls neben einer Ermäßigung aufgrund der Sozialstaffelregelungen nach  25 Abs. 3 KiTaG zusätzlich die Übernahme der bereits ermäßigten Kindertagesstättenbeiträge nach § 90 Abs. 3 und 4 (Zumutbarkeit) verlangen.

 

Ab 01. August 2013 gilt außerdem die gesetzliche Neuregelung, dass Eltern deren Einkommen unter der Bedarfsgrenze liegt, zu 100 % von den Kindertagesstättengebühren befreit werden.

 

Zielsetzung bei der Erarbeitung einer neuen Sozialstaffelregelung war es, die Regelungen des Kindertagesstättengesetzes mit den Regelungen des § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII zu vereinen und einfache, unbürokratische und transparente Regelungen zu erarbeiten. Nach dem bisherigen System werden Anspruchsberechtigte, die nicht über die Zumutbarkeitsregelungen informiert sind, benachteiligt.

 

Die Neuregelung stellt sicher, dass besondere Belastungen entsprechend der Zumutbarkeitsregelung (§ 90 Abs. 3 und 4) berücksichtigt und trotzdem eine Staffelung entsprechend den Regelungen des Kindertagesstättengesetzes umgesetzt wird.  Die Rechtssicherheit bei der Ermäßigung von Teilnahmebeiträgen für die Kindertagesbetreuung ist damit hergestellt.

 

Der Entwurf  der neugefassten Richtlinien ist beigefügt.

 

Gleichzeitig ändert sich damit die analog angewendete  Sozialstaffelregelung im Rahmen der Förderung der Kindertagespflege. Anlässlich dieser erforderlichen Anpassung wurde die Richtlinie insgesamt überarbeitet. Die Änderungen sind im Richtlinien-Entwurf kenntlich gemacht.

 

Der Entwurf der neu gefassten Richtlinien ist beigefügt.

 

Zu 2. Entwicklung eines Gesamtsystems für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen

 

Die oben beschriebene Gesamtsituation in der Finanzierung der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen wurde eingehend mit den Kommunen erörtert. Zielsetzung der gemeinsamen Gespräche war es, die Finanzbeziehungen im Bereich von Kindertagesbetreuung gemeinsam neu zu verhandeln und ein einfaches verlässliches, transparentes und nachhaltiges System der Finanzierung gemeinsam zu entwickeln.

 

Dabei wurde folgende Lösung priorisiert und mit dem Vorstand des Gemeindetages abgestimmt:

 

Der Kreiszuschuss an der Betriebskostenförderung nach § 25 KitaG wird zukünftig dadurch erbracht, dass der Kreis seinen Anteil an den durch das Land zur Verfügung gestellten Konnexitätsmitteln für den Ausbau U 3 in voller Höhe an die Kommunen weiterleitet.

 

Im Rahmen von  Informationsveranstaltungen am 10.07.2014 wurden kommunale und freie Träger hierüber informiert.

 

Mit dieser Regelung wird ein einfaches und transparentes Verfahren hergestellt.

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

1. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, ab 01. August 2015 eine neue Sozialstaffelregelung für den Kreis einzuführen und die neu gefassten

  • Richtlinien des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Ermäßigung oder den Erlass bzw. teilweisen Erlass von Teilnahmebeiträgen oder Gebühren für den Besuch in Kindertageseinrichtungen sowie die
  • Richtlinien des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Förderung der Kindertagespflege

zu beschließen.

2. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, dass der Kreiszuschuss an der Betriebskostenförderung nach § 25 KitaG ab 2015 dadurch erbracht wird, dass der Kreis seinen Anteil an den durch das Land zur Verfügung gestellten Konnexitätsmitteln für den Ausbau U 3 in voller Höhe an die Kommunen weiterleitet.

 

Der Kreistag wird um entsprechende Beschlussfassung auf der Grundlage der Empfehlungen des Jugendhilfeausschusses gebeten.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Bei der Umsetzung des vorgeschlagenen neuen Sozialstaffelsystems haben Modellrechnungen Gesamtkosten in Höhe von 5.457.750 € und somit Mehraufwendungen zu den prognostizierten Aufwendungen für das bisherige Modell in Höhe von 1.250.000 € ergeben.

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